Vertragshändervertrag überprüfen (5 Seiten)
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
der 5-seitige Vertrag muss überprüft werden, ob der Vertrag auch meine Rechte vertritt.
Wir sind ein Unternehmen, das Kosmetika europaweit auf Amazon verkauft.
Es muss fest gehalten sein, dass der Vertrag
1. befristet ist
2. An Leistung geknüpft ist
3. meine Rechte vertritt
4. Alle Rechte der Marke auch in China mir gehören. Nur der Vertrieb gestattet ist.
5. Der Verkauf in Europa verboten ist
6. Die exklusiven Vertriebsrechte nur für China gelten
Was wäre ansonsten noch zu beachten und an Klauseln empfehlenswert?
Freundliche Grüße
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Antwort von Rechtsanwalt Alexander Dietrich
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich habe den Vertrag geprüft und kann Ihnen Folgendes mitteilen, wobei ich zunächst Ihre Fragen beantworte:
1. Der Vertrag ist aufgrund der Klausel in § 13.1 nicht befristet. Er ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und damit grundsätzlich unbefristet. Ich nehme jedoch an, dass Sie mit befristet meinten, dass eine Kündigung (mit 6 Monaten Frist) möglich ist. Die Kündigung ist korrekt geregelt.
2. Sie haben zwar die Verpflichtung des Händlers zur Aktivität und die verkaufsfördernden Maßnahmen, sowie die Verkaufsvorgaben geregelt, jedoch würde ich empfehlen, dass eine Vertragsstrafe aufgenommen wird. Denn ansonsten ist es sehr schwer vor Gericht eine konkrete Schadenshöhe wegen Pflichtverletzungen aus dem Vertrag nachzuweisen.
3. Ich nehme an, mit "meine Rechte vertritt" meinen Sie, dass der Vertrag fair gestaltet dies. Dies kann ich bejahen.
4. Ja, Sie behalten hier Ihre Rechte und nur der Vertrieb, sowie die Nutzung von Grafiken und Texten ist gestattet. Der erste Satz in § 8.4 sollte aber wie folgt abgeändert werden:
Der Hersteller räumt dem Vertragshändler an den Bildern und Texten zu den Vertragswaren ein nicht ausschließliches, auf die Dauer des Vertrages und für das hier vereinbarte Vertragsgebiet beschränkte einfache Nutzungsrecht ein.
5. Ja, der Verkauf in Europa ist verboten. Dies ist in § 4.5 ausreichend geregelt.
6. Die Vertriebsrechte gelten für China, Hongkong und Taiwan. Dies ist in § 4.1 geregelt. Bei Hongkong fehlt im Übrigen der Buchstabe g.
Darüber ist mir Folgendes aufgefallen:
a) Es fehlt § 9 im Vertrag. Nach § 8 kommt direkt § 10. Ebenso fehlt §8.3
b) In §11 würde ich noch die Folgen eines Verzuges regeln. Sprich wenn die Vertragswaren nicht fristgerecht bezahlt werden:
Sie könnten daher §11.5 wie folgt hinzufügen:
Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Vertragshändler bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Hersteller für das Jahr Verzugszinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
c) Ich empfehle dringend in § 17 zu regeln, dass deutsches Recht zur Anwendung kommt. Dafür ist es nämlich nicht ausreichend, dass der Gerichtsstand in Deutschland liegt.
Die Klausel könnte ganz simpel wie folgt lauten.
Es kommt das deutsche Recht zur Anwendung.
Viele Grüße
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
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können Sie folgende Punkte so abändern, wie Sie es mir empfehlen?
Ich treffe mich morgen früh bereits mit dem Partner, könnten Sie es vielleicht heute aber kurz erledigen?
Entschuldigung für die spontane Nachricht...
Danke!
ich bin leider nicht mehr in der Kanzlei, sondern schon auf einer Veranstaltung. Ich kann versuchen die Änderungen aus Kulanz (denn es gehört nicht zum Leistungsumfang) morgen früh bis 9:30 Uhr vorzunehmen, wenn dies für Sie zeitlich noch ausreicht.
Viele Grüße
Alexander Dietrich
Oder Sie können mir vlt kurz die Frage beantworten:
zu 2: Wie hoch, und wie könnte ich die formulieren?
Den Rest habe ich jetzt selber eingebaut
Schreiben Sie etwas in der Art wie:
§ (Zahl einfügen) Vertragsstrafe
Der Vertragshändler schuldet dem Hersteller bei Verstoß gegen die §§ (hier die Paragraphen mit den Pflichten des Vertragshändlers einfügen) eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 EUR.
Die Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung weiterer Ansprüche des Herstellers nicht aus. Dem Vertragshändler bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden des Herstellers nachzuweisen.
folgende Fragen, nachdem ich mich mit dem Geschäftspartner getroffen hatte:
1. Rechte der Seite: satinnaturel.net.
Der chinesische Partner meines Geschäftspartners hat sich die Seite gesichert, damit sie Sich kein anderer chinesischer Händler weg schnappt. Jetzt will er die Webseitenrechte aber nicht auf mich übertragen, sondern erst nach Beendigung des Vertrags, was ich persönlich seltsam finde. Und die Kundendaten will er dann extra verkaufen.
Was ist hier zu empfehlen, und was üblich?
2. Sie haben den Part mit der Lizenz entfernen lassen. Was sind da Ihre Bedenken? Der deutsche Partner besteht darauf, dass er diese braucht. Welche Gefahren ergeben sich für mich?
Danke!
der Begriff Lizenz bzw. Unterlizenz ist zu unbestimmt, denn er sagt nichts darüber aus, wie weit die Lizenz geht. So könnte der Händler sonst auch Unterlizenzen erteilen, Rechte verkaufen und Sie in Ihren eigenen Rechten beschränken. Es handelt sich bei der Lizenz nämlich nur um einen Oberbegriff. Daher habe ich die Passage konkretisiert und das einfache Nutzungsrecht geregelt. Das Nutzungsrecht ist eine Form der Lizenz. Ich sehe hier nicht, warum die Gegenseite mehr als ein Nutzungsrecht benötigt.
Üblicherweise erwirbt man die Kundendaten mit der Übertragung der Domain mit. Verpflichtend ist dies aber nicht. Dies können Sie regeln, wie Sie möchten. Ohne Kundendaten ist der Wert der Domain deutlich geringer. Aber für eine Übertragung der Domain sollte man ohnehin einen separaten Vertrag abschließen, um die Details zu regeln.
Viele Grüße
Alexander Dietrich
Aber ist es nicht seltsam, dass die Gegenseite die Website nicht bereits auf mich überschreiben/registrieren lassen möchte?
Soll ich das so akzeptieren?
Was würde es kosten, dass Sie einen Vertrag aufsetzen, der die Übernahme der Domain regelt?
Wäre es ggf sinnvoll, zu pokern, dass wir da kostenlos die Kundendaten haben wollen?
Oder darauf bestehen, dass wir die Rechte der Webseite behalten? Denn da fühle ich mich ansonsten unwohl.
Ich würde die Domain an Ihrer Stelle nur zusammen mit den Kundendaten übernehmen.
Inwiefern Sie dort pokern möchten, weiß ich jetzt nicht.
Die Erstellung des Vertrages würde 249€ kosten.
Viele Grüße
Alexander Dietrich
"ich habe den Vorschlag Deines Anwaltes nochmals mit meinem Anwalt besprochen. Fazit daraus: damit ich nicht Gefahr laufe, unberechtigt zu handeln, brauche ich die Bestätigung, dass ich die Daten als Unterlizenz weitergeben darf. Die Verwendung der Unterlizenz ist auf die gleiche Bedingung abgestellt nämlich die Verwendung für Vertragsgebiet und Vertragszweck. Gerne kann Dein Anwalt einen Zusatz einfügen, dass diese nicht darüber hinaus verkauft werden dürfen und Du in Deinen Rechten nicht eingeschränkt wirst. Aber die Freigabe es als Unterlizenz weiterzugeben, brauche ich unbedingt. "
Was denken Sie?
Wenn ich Ihnen den Abschnitt zu den Rechten umschreiben soll, können Sie mich gegen einen Aufpreis damit beauftragen. Dafür würde ich 59€ berechnen.