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Verkauf vermietete Immobilien

| Preis: 28 € | Immobilienbesteuerung
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen in unter 1 Stunde

Hallo,

meine Frage ist:

Meiner Frau und mir gehören seit 2009 je eine Häfte einer DHH, ihr gehört rechts, mir links. Rechts ist vermietet, links wohnen wir.
Nun ziehen wir im Frühjahr in unser neues Haus um und vermieten dann beide Hälften. Ich möchte am stark gestiegenen Wert der Immobilien partizipieren. Meine Idee ist es, dass wir uns gegenseitig je die Häfte zum gleich hohen Preis verkaufen - zu einem marktüblichen Preis der etwa 60% über dem Wert von 2009 liegt. Umschreibungen der Grundschulden & Hypotheken wären nötig; soweit ich weiß, würde keine Grunderwerbsteuer anfallen. Daraus folgen soll eine höhere Abschreibung der Kaufpreisese abzgl. Bodenwerte beider Hälften. Die AFA würde sich dann um ca. 7.000 € jährlich erhöhen.

Ist das machbar oder ist das bereits Gestaltungsmissbrauch?

Guten Tag und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert!

Ihre Frage möchte ich im Rahmen einer Erstberatung beantworten.

Grunderwerbsteuer fällt bei Übertragungen zwischen Ehegatten nicht an (§ 3 Nr. 4 GrEStG).

Ein Gestaltungsmissbrauch liegt ebenfalls nicht vor, sofern die Verträge ernsthaft (= fremdüblich) durchgeführt werden. Dieses betrifft insbesondere auch die gegenseitigen Kaufpreiszahlungen, so dass Sie Ihrer Frau den Kaufpreis zahlen müssten und umgekehrt.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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