Urheberrecht
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schulte,
ich habe ein von mir erstelltes FirmenLogo (s.Homepagewww.hörgeräte-R..de) online auf www.99designs.de relaunchen lassen im sogenannten (s.Nutzungsbedingungen) .... (1) den standardmäßigen Prepaid-Wettbewerb. Ich habe eine Vorleistung erbracht prepaid und mir eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterschreiben lassen.
Jetzt habe ich mir ein paar Entwürfe fertigen lassen und stehe nun vor der sognannten Finalistenrunde. Wenn ich dort "eintrete" beginnt der sogenannte garantierte Wettbewerb und die Zahlung geht an 99 designs und den Gewinner des "contest"
Jetzt habe ich mir das kleingedruckte noch mal durchgelesen und da steht
in 1.2 (d) Zur Klarstellung gilt: Der Kunde hat kein Recht bzw. keine Lizenz für die Nutzung anderer Designkonzepte als das verkaufte Design. Der Kunde darf Folgendes nicht: (a) einen Designwettbewerb starten, wenn er die Kreation desselben Designs auf eine andere Weise als über die Website anfragt (dieser Abschnitt (a) gilt nicht für Kunden mit Wohnsitz in der EU); (b) Designer auf eine andere Weise als über die Website die Gelegenheit geben oder auffordern, dem Kunden Designkonzepte vorzulegen; und (c) bei der Auswahl des Gewinners eines Designwettbewerbs konspirativ handeln oder ein separates Account des Kunden als erfolgreichen Designer in einem Designwettbewerb als Gewinner auswählen. Kunden und Designer müssen marktgerecht handeln. Der Kunde darf einen Designwettbewerb nicht zu dem Zweck annullieren, um separat mit einem Designer, den er über die Website kennen lernt, vertragsschlüssig zu werden und dadurch die Zahlung von Kundenzahlungen, Vergütungen und Kosten an 99designs zu umgehen.
Zur Frage: Jetzt habe ich ein paar Impressionen und mein Schwager und ich, mit dem ich unser Logo entworfen habe, können die Logos genau so reproduzieren. Wie gesagt die Logos wurden leicht relauncht.Es geht mir nicht um die Zahlung, sondern ich habe Sorge, wenn ich in die Finalisten Runde gehe, das ich die Lizenz an meinem eigenen Logo verliere s.o. Nutzungsv. und wenn ich dann es verändern möchte muss ich noch zusätzlich mich an den dann anderen Lizensinhaber wenden?
Kann ich jetzt doch noch s.o. Nutzungsv. sagen, dass ich mich für jemanden anderen entschieden habe. Aber was ist wenn das nun leichte relaunchte Logo von uns, so ähnlich aussieht wie das von den Designern und irgendwann mal z.B. auf der Homeage ist? pdf Dateien erhalten die relaunch Vorschläge der Designer die wir für gut erachten. Es geht mir nicht um das Bezahlen, jeder soll für getane Arbeit Geld bekommen.
MfG
J.R.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und Ihre Angelegenheit besprechen. So können auch Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Teilen Sie mir hierzu bitte Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
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Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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gerne morgen um 12:00 Uhr. Tel.: 02621/6968320 oder 13:00 Uhr 0151/23276304 oder jetzt noch bis 22:00 Uhr unter der mobil Nummer.
MfG
J. R.
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kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt