Urheberrecht
Fragestellung
Ich möchte ein Zitat aus einem Roman verwenden. Das Zitat umfasst eine Seite, der Roman hat 145 Seiten, ich dachte, das wäre ein kostenfreies Kleinzitat, das Zitat ist in meinem Text sinnvoll, es soll einen Eindruck des Romans vermitteln, es ist im Grunde eine Werbung für den zitierten Roman..
Der Verlag hat mir das Zitat verweigert. darf er das?
Gruß Sedlmayr
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
mein Name ist Rechtsanwalt Schulte. Der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und die Angelegenheit besprechen. So können auch Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Bitte teilen Sie mir hierzu Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Datenschutzauditor (TÜV)
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MfG
Schulte
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Dem Urheber bzw. dem entsprechenden Verlag als Rechteinhaber stehen umfassende Rechte am Werk zu. Ein Zitat kann er Ihnen verbieten, sofern Ihr Zitat die Grenzen der Zitierfreiheit nach § 51 UrhG überschreitet.
Ob dem tatsächlich bei Ihnen so ist, kann ich derzeit nicht beurteilen, weil ich das Zitat, den genauen Kontext sowie Ihre Auseinandersetzung mit dem Zitat nicht kenne. Im Zweifel würde ich jedoch davon ausgehen, dass ein Zitat einer ganzen Romanseite nicht mehr von der Zitierfreiheit gedeckt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV)