Unterhalt
Fragestellung
Mein Partner (69 Rentner) zahlt für seinen unehelichen Sohn (16) den festgelegten Unterhalt von über 400,- Euro. Mein Partner hat eine Rente von 1832,- Euro.
Ich (68) bin noch berufstätig und habe ein Nettoeinkommen von 2543,- + 970,- Rente.
Meine Frage:
Wie möchten jetzt heiraten, muss dann mein Partner einen höheren Kindesunterhalt zahlen? Wird also mein Einkommen mit hinzugerechnet oder verändert sich da nichts für die Unterhaltszahlungen.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Susanne Heck
Sehr geehrte Fragestellerin,
auf der Basis der mir vorliegenden Informationen versuche ich Ihnen so ausführlich und vollständig wie möglich zu antworten. Sollten Sie dennoch Nachfragen haben, so stellen Sie diese bitte.
I.
Da es sich bei dem Sohn Ihres Mannes um ein (ich gehe zumindest einmal aufgrund des Alters davon aus) unverheiratetes, im Haushalt der Mutter lebendes Kind handelt, geht dieser dem Unterhalt der Ihnen evtl zusteht vor. Dies bedeutet, dass der Kindesunterhalt zuerst gezahlt werden muss, bevor (sollten Sie zum Beispiel Ihr Einkommen verlieren) Ihr Unterhalt berechnet wird.
Der neue Ehegatte geht aber volljährigen Kindern vor, wenn es sich nicht um im Haushalt eines Elternteils lebende Schüler bis 21 Jahren handelt.
II.
Zu Ihrer eigentlichen Frage kann ich Ihnen erfreulicherweise mitteilen, dass der Unterhalt für den Sohn ausschließlich aus dem Einkommen Ihres Mannes berechnet wird. Das Einkommen von Ihnen bleibt unberücksichtigt.
Eine Ausnahme von dieser Regel kann jedoch in Kraft treten, wenn Ihr Mann dann kein eigenes Einkommen mehr hätte (aufgrund der Rente wohl sehr unwahrscheinlich). Aufgrund des Zusammenlebens mit Ihnen könnte es dann sein, dass der Selbstbehalt Ihres zukünftigen Mannes reduziert wird. Der Kindesunterhaltsbetrag würde jedoch gleiuch bleiben.
Da sich in der Regel aber die Rente nicht verringert, scheint es mir nicht notwendig, sich hierüber Sorgen zu machen.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage auf verständliche Weise und ausreichend beantworten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Beurteilung lediglich eine Orientierung auf der Grundlage der vorliegenden Informationen darstellt. Es handelt sich um eine erste überschaubare Einschätzung der Rechtsangelegenheit - eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung kann hierdurch nicht ersetzt werden. Änderungen oder Ergänzung des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen.
Über eine positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
S. Heck
Rechtsanwältin
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