Unterhalt von Mutter
Fragestellung
Hallo,meine Mutter lebt in Altesheim mit Stadt unterschtuzung weil Sie kleine Rente hat,ich habe teilzeit job,1130,00 Netto,mein mann arbeitet vollzeit und hat plus kleine gewerbe neben job,1200,00 € Netto plus gewerbe....
hat das stadt recht verlangen von meine mann das der auch mit zahlt für meine Mutter ob woll der möchte das nicht,weil der hat eigene Mutter zu helfen,der stadt hat mich gefragt (Formular zu ausfühlen)ob wir eine Ehevertarg haben im Gute trennung...was bedeutet das....
Was soll ich machen...
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie sind nach dem Unterhaltsrecht auch Ihrer Mutter gegenüber unterhaltspflichtig. Das ergibt sich aus dem Gesetz, § 1601 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Unterhalt bezahlen müssen Sie aber nur dann, wenn Sie genug Einkommen haben. Weil Sie verheiratet sind, kommt es aber nicht allein auf Ihr Einkommen an, sondern auf das Familieneinkommen, also Ihr Einkommen und das Einkommen Ihres Mannes.
Zahlt jetzt die Stadt für Ihre Mutter die Kosten eines Altersheims, prüft die Stadt ob Sie wegen der Unterhaltspflicht auch Unterhalt zahlen können.
Für diese Prüfung gibt es ein Formular, das Sie ausfüllen müssen. In diesem Formular wird auch nach dem Einkommen Ihres Mannes gefragt. Auch das muss angegeben werden. Es muss dann aber auch angegeben werden, dass Ihr Mann schon seine Mutter unterstützt. Direkt muss Ihr Mann nicht für Ihre Mutter zahlen. Zahlen müssen Sie, wenn die Berechnung ergeben sollte, dass Sie das auch können.
Nach den Einkommen, die Sie hier geschrieben haben, werden Sie keinen Unterhalt zahlen müssen. Dann reicht das Einkommen der Familie ( von Ihnen und Ihrem Mann ) dafür nicht. ABER genau kann dieses nicht gesagt werden, da ich nicht weiß, welches Einkommen Ihr Mann noch aus seinem Gewerbe hat. Ich habe dieses mit 700,00 € im Monat geschätzt; aber auch dann müssen Sie nicht zahlen.
Die Stadt fragt nach einer Gütertrennung deswegen, weil Sie im Formular auch Ihr Vermögen angeben müssen. Wenn Sie verheiratet sind leben Sie in der sogenannten Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass Ihnen Ihre Sachen gehören; aber Sie diese nicht ohne Einwilligeung des Mannes verkaufen können, wenn es sich um den wesentlichen Teil Ihres Vermögens handelt, zum Beispiel ein Grundstück, wenn Sie sonst kein anderes Vermögen haben. Umgekehrt gilt das auch für Ihren Mann. Eine Gütertrennung bedeutet, dass Ihnen auch weiter Ihre Sachen gehören, Sie diese aber jederzeit verkaufen können. Es gibt hier keine Einiwilligung.
Diese sogenannte Gütertrennung muss in einem Vertrag vor einem Notar vereinbart werden.
Füllen Sie also das Formular aus. Die Stadt rechnet dann, ob Sie zahlen müssen. Wenn die Stadt eine Zahlung von Ihnen will, müssen Sie die Berechnung prüfen lassen. Sie müssen dann nach Erhalt der Berechnung sofort diese von einem Anwalt prüfen lassen. Das ist wichtig, denn ist die Berechnung falsch, muss gegen die Berechnung vorgegangen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
Sie haben eine Frage im Bereich Familienrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Werde ich immer wieder gerne Ihre Hilfe gebraucht wenn das nötig wird.
Danke...
Ich glaube das das reicht.Oder?
Ich bedanke mich für Ihre Hilfe
M.S.
der Vertrag müsste eigentlich reichen, auch wenn er nach dem Recht im Land Ihres Mannes geschlossen worden ist.
Es freut mich, dass ich Ihnen helfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg