Umsatzsteuer
Fragestellung
Hallo,
wir haben bis März diesen Jahres Ferienwohnungen vermietet und für diese 7% USt abgeführt.
Außerdem vermieten wir eine Wohnung mit einem regulären Mietvertrag, für welchen wir keine USt vereinnahmen. Müssen wir (weil umsatzsteuerpflichtig) dennoch Umsatzsteuer auf diese Einnahmen zahlen?
MfG
M. S.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von yourXpert!
Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Die Vermietung von Wohnraum ist, mit Ausnahme der kurzfristigen Vermietung (z.B. Ferienwohnung) umsatzsteuerfrei. Sie müssen daher für die regulär vermietete Wohnung keine Umsatzsteuer abführen. Das gilt auch dann, wenn Sie ansonsten umsatzsteuerpflichtig sind.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne noch einmal mit Ihrer Rückfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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