Überprüfung Kaufvertrag Eigentumswohnung
Fragestellung
Sehr geehrter Experte,
ich möchte eine Wohnung kaufen und tue dies zum 1. Mal in meinem Leben. Daher würde ich gerne wissen, ob es in dem angehangenen Kaufvertragsentwurt etwas gibt, was ich beachten sollte oder etwas, was ungewöhnlich ist. Auch darf ich noch Veränderungen am Vertrag vorschlagen. Hier würde mich interessieren, in welchen Bereichen es evt. noch etwas zu meinen Gunsten zu verändern gäbe.
Falls relevant, kann ich Teilungserklärungen usw. gerne nachschicken.
Vielen Dank schon einmal,
C. H.
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Antwort von Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich danke für die Anfrage.
Zunächst einmal sehe ich keine Probleme. Die Protokolle der Eigentümerversammlung dienen Ihnen als Information für Sie über den aktuellen Stand der Beschlusslage. Hier geht es nicht so sehr um rechtliche Fragen sondern eher darum ob der Kauf angesichts des Erhaltungszustandes wirtschaftlich sinnvoll ist. Das kann ich nicht beurteilen.
Der Grundbuchstand ist kein Problem. In Abteilung III steht noch die Grundschuld der bisherigen Eigentümer diese wird im Zuge des Kaufes gelöscht. Sie benötigen die Zustimmung des WEG Verwalters das ist in der Regel nie ein Problem.
Der Vertrag erfüllt alle gängigen Anforderungen. Als wesentlicher Schutz wird gemäß § 2 unmittelbar nach Beurkundung eine Vormerkung ins Grundbuch zu Ihren Gunsten eingetragen. Dies sichert Ihr Recht als künftige Eigentümerin.
Die Formulierung stellt auch sicher das die Belastungen der Verkäufer erst gelöscht werden, Sie erhalten das Objekt lastenfrei.
Die Regelungen zum Haftungsausschluss für Sachmängel sind rechtlich in Ordnung. Gebrauchte Immobilien werden immer unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.
Sie sind auch auf den Zustand des Hauses hingewiesen worden. Wenn es zu Kosten für Sanierungen kommt können Sie die Verkäufer hierfür nicht heranziehen.
Die Maklerklausel Seite 14 ist ebenfalls in Ordnung und führt nicht zu höheren Notargebühren.
Alles in allem ist das ein sehr guter ausführlicher Vertrag, ich habe nichts auszusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt
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