Steuerpflicht
Beantwortet von Steuerberaterin, Dipl. Finanzwirt Regina Joswig in unter 2 Stunden
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich plane nach Auslandsaufenthalt die Rückkehr nach Deutschland, meine Familie verbleibt im Auslland.
Fragen:
1) Würde auch ein Zweitwohnsitz zur Abgabe der Steuererklärung in Deutschland verpflichten oder nur der Erstwohnsutz?
2) Kann im (EU-)Ausland gezahltes Schulgeld geltend gemacht werden?
3) Wird die Zahlung von Kindergeld vom Wohnsitz, Erwerbstätigkeit der Eltern oder Steuerpflicht abhängig gemacht?
Danke
N.
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Antwort von Steuerberaterin, Dipl. Finanzwirt Regina Joswig
Sehr geehrter Herr N.,
zu Ihren Fragen darf ich wie folgt Stellung nehmen:
Auch ein Zweitwohnsitz verpflichtet zur Abgabe der Steuererklärung, wenn Sie sich mehr als 183 Tage hier aufhalten und Einkünfte haben.
Bitte beachten Sie , dass Sie je nach Stadt Zweitwohnungssteuer bezahlen müssen, wenn Sie sich mit dem Zweitwohnsitz anmelden.
Im EU-Auslang gezahltes Schulgeld können Sie steuerlich geltend machen.
- Voraussetzung für die Absetzbarkeit von Schulgeld ist, dass Sie Kindergeld erhalten oder Kinderfreibeträge geltend machen können.
- Bei einer Schule im EU-Ausland müssen Sie nachweisen können, dass der Besuch zu einem allgemein- oder berufsbildenden Abschluss führt.
Aus meiner Sicht dürfte es daher möglich sein, dass Sie das Schulgeld absetzen können.
Falls Sie arbeitsbedingt nach Deutschland umziehen, können Sie die Umzugskosten geltend machen.
Außerdem dürfte doppelte Haushaltsführung vorliegen.
Bei weiteren Fragen können Sie diese gerne stellen.
Sie erreichen mich auch telefonisch unter 0171-4292667.
Mit freundlichen Grüßen
Regina Joswig
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