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Statusfeststellungsverfahren nach §7a ff.des SGB IV

| Preis: 63 € | Sozialrecht
Beantwortet von Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Sehr geehrter Herr Vasel,

ich bin seit 2009 als freiberufliche examinierte Altenpflegefachkraft, ausschließlich in Pflegeeinrichtungen tätig. Ich habe keine Angestellten, zahle freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung ein und zahle keine Rentenversicherungsbeiträge. Aufträge beziehe ich über eine Vermittlungsagentur. Es besteht kein gegenseitiger Anspruch.

Ich habe von der Clearingstelle der deutschen Rentenversicherung zwei Schreiben erhalten. In diesen Anschreiben werde ich darüber informiert, das ein Statutsfeststellungsverfahren bzgl.der Tätigkeit als Pflegekraft in der Altenpflege beantragt wurde. Vordruck C0035 anbei, wo ich gebeten werde dieses auzufüllen und binnen 3Wochen zuzusenden.

Ich habe dieses nicht beantragt und würde dieses auch niemals einleiten.
Das Verfahren wurde anscheinend im Rahmen einer Betriebsprüfung eingeleitet.
Ich wurde nämlich von einer Einrichtung gebeten dieses besagte Statusfeststellungsverfahren zu beantragen. Ich habe diese ausdrücklich abgelehnt und so wurde es von der Geschäftsleitung eingeleitet. Der Auftrag ist beendet und ich werde in dieser Einrichtung keine weiteren Aufträge annehmen. Bisher hatte ich nur zwei Auftraggeber in diesem Kalenderjahr und ich achte darauf das alle Kriterien einer freiberuflichen Beschäftigung zutreffen.

Meine Fragen
Habe ich Mitwirkungspflicht und welche Konsequenzen würde es mit sich bringen wenn ich die Rentenkasse auffordere, das Statusfeststellungsverfahren zu stoppen? Wie hoch ist die Gefahr einer Betriebsprüfung?
Soweit ich weiß, ist dieses Verfahren freiwillig und ich möchte auf keinen Fall den Status eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses erhalten. Was ja so gut wie immer geschieht, fast automatisch, wo am Ende Einspruch eingelegt werden muss. Ich weiß auch, das dieses Verfahren nicht ohne Anwalt ausgefüllt werden soll. Ich möchte dieses einfach vermeiden und Frage Sie wie ich mich jetzt am besten verhalte?

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank

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Sehr geehrte Frau O.,

vorausschicken möchte ich zunächst, daß der Status einer sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auch eine ganze Reihe von Vorteilen mit sich bringt: Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch, Arbeitslosenversicherung, geringere Beitragsbelastung für Kranken- und Pflegeversicherung.

Das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 SGB IV wird auf Antrag eines „Beteiligten“ durchgeführt. Beteiligt sind neben Ihnen auch die Auftraggeber-Firmen. Offenbar haben diese das Statusfeststellungsverfahren beantragt. Sie haben keine ausdrücKliche Mitwirkungspflicht, Sie müssen aber damit rechnen, daß Ihr Status ohne Ihre Mitwirkung gegen Ihren Willen festgestellt wird.

Insofern es sich anbieten, die Fragen der DRV Bund zu beantworten. So haben Sie frühzeitig die Möglichkeit, die in Ihrem Fall für die tatsächliche Selbständigkeit sprechenden Aspekte vorzubringen (mehrere Auftraggeber, unternehmerisches Auftreten und Handeln, Disposition über Arbeitszeiten etc.).

Sie müssen allerdings davon ausgehen, daß auch die Einrichtungen Lebenszentrum gGmbH, Potsdam, und LAFIM Dienst für Menschen im Alter gGmbH bereits Angaben über Ihre Tätigkeit gemacht haben oder dies noch tun werden. Sie sollten bei den Einrichtungen nachfragen, was diese angegeben haben, um nichts Widersprüchliches vorzubringen.

Wenn Ihnen die Einrichtungen insofern keine Auskunft geben, kann es ratsam sein, die Fragen der DRV Bund zunächst nicht zu beantworten, entsprechende Bescheide abzuwarten und sodann ggf. Widerspruch einzulegen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

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Kommentare

Insgesamt 4 Kommentare
Jürgen Vasel
Vielen Dank für die Verlängerung der Deadline! Können Sie mir noch die Schreiben der Clearingstelle hochladen oder an anwalt@ra-vasel.de übersenden? MfG Vasel
03.08.2016 12:54 Uhr
Kund*in
Sehr geehrter Herr Vasel,

könnte ich Ihnen das auch faxen?
Mein Scaner funktioniert irgendwie nicht.

MfG
C.O.
03.08.2016 13:00 Uhr
Jürgen Vasel
Leider funktioniert mein Fax nicht. Können Sie die Schreiben vielleicht mit dem Handy fotografieren und mir die Fotos schicken?
03.08.2016 13:02 Uhr
Kund*in
Soeben an Ihre E-Mail Adresse versandt.
Wenn Sie noch etwas brauchen sollten.
Ich fahre morgen in den Urlaub.
Vielen Dank!
MfG C.O
03.08.2016 13:37 Uhr

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