Schwerbehinderung Steuererklärung
Fragestellung
Guten Tag,
mein Mann ist schwerbehindert, 80 % mit Kennzeichen aG.
Ich habe gegenüber dem FA Privatfahrten in Höhe von 6800 km geltend gemacht.
Diese Position wurde abgelehnt, da mein Mann nicht mehr selber fahren kann.
Das erscheint mir nicht nachvollziehbar, da Personen mit diesem hohen Grad der Behinderung eigentlich fast immer auf Hilfe angewiesen sind.
Leider konnte ich bisher nichts darüber finden
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Mehraufwendungen für Fahrten können bei Vorliegen eines GdB mit Merkzeichen aG im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Die Fahrten sind allerdings glaubhaft zu machen, beispielsweise durch eine Aufzeichnungen in Form einer Liste oder eines Fahrtenbuchs H 33.4.
Als Höchstgrenze gilt in der Regel 15.000 km pro Jahr, höhere Fahrleistungen nur in Ausnahmefällen.
Fahrtkosten sind nicht nur für die durch die Behinderung eingeschränkte Person abziehbar, sondern auch bei Angehörigen, sofern diesen die Kosten entstanden sind und gleichsam als zwangsläufig einzustufen sind (vgl. Frotscher/Geurts EStG § 33 Rz. 62, BFH v.1.8.1975, VI R 158/72, BStBl II 1975, 825).
Strittig ist, inwieweit Fahrten angesetzt werden können, an denen der Behinderte selber nicht teilgenommen hat (BFH v. 1.8.1975, VI R 158/72, BStBl II 1975, 825; v. 19.5.2004, III R 16/02, BStBl II 2005, 23).
Somit empfehle ich Ihnen, Einspruch gegen die Entscheidung des Finanzamts einzulegen.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Antwort des Experten: Vielen Dank!
leider habe ich Ihre Anfrage übersehene. Wenn Sie die Deadline bis heute 18:00 Uhr verlämngern, beantworte ich Ihre Anfrage heute nachmittag!
Mit freunldichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
ich habe die Deadline verlängert und bin auf Ihre Antwort gespannt
Mit freundlichen Grüßen
S. S.