Schenkungssteuer
Fragestellung
Guten Tag,
ich möchte einen Kredit für ein Grundstückskauf aufnehmen. Meine Nichte und ihr Mann werden im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Sie werden Kredit in 10 Jahren anfangen zu tilgen (Monatliche Raten). Ich werde ihnen keine Zinsen berechnen. Die Höhe des Kredites ist 135000 Euro
Wie verhält sich das steuerlich? Wann und was muss hier bezahlt werden?
Ich bin die Schwester ihrer Mutter.
Vielen Dank.
Grüße
K. S.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert! Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten.
Aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung gehe ich davon aus, dass Sie Ihrer Nichte und ihrem Mann ein zinsloses Darlehen zur Verfügung stellen wollen. Es besteht also Einigkeit darüber, dass das Darlehen nicht geschenkt, sondern später getilgt wird. Ich empfehle Ihnen dazu allerdings einen Darlehensvertrag aufzusetzen, damit für Zwecke einer möglichen Überprüfung ein Nachweis gegenüber dem Finanzamt erbracht werden kann.
Grundsätzlich liegt in der zinslosen Bereitsstellung Ihrerseits eine Schenkung in Höhe der nicht berechneten Zinsen vor. Das Finanzamt wird, da das Darlehen sicher unbesichert ist, einen vergleichbaren Zinssatz von 3-4% p.a. ansetzen. Somit liegt die Zinsersparnis pro Person bei 2.025 EUR bis 2.700 EUR p.a. Der genaue Zinssatz, den das Finanzamt hier ggfs. in Ansatz bringt, kann nicht vorhergesagt werden, weil es auch auf die allgemeine Marktsituation im jeweiligen Zeitpunkt ankommt. Der Zinssatz kann also auch unter 3% oder über 4% liegen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen hier keine verbindliche Prognose geben kann.
Sie haben die Möglichkeit Ihrer Nichte und ihrem Mann in einem Zeitraum von 10 Jahren bis zu 20.000 EUR stuerfrei zukommen zu lassen. Sobald der Betrag überschritten ist (je nach Zinssatz zwischen dem 7. und dem 10. Jahr) wäre eine Schenkungssteuer zu zahlen. Diese richtet sich dann auch nach dem Verwandschaftsgrad. Bei Ihrer Nichte wäre bei dieser Größenordnung 15% Steuern zu zahlen, bei dem Mann der Nichte 30%.
Übersteigt der Schenkungsbetrag im Laufe der Zeit also den Betrag von 20.000 EUR, so wären darauf dann entsprechend 15% bzw. 30% Steuern zu entrichten.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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