Grundstück & Neubau - Trennungsvereinbarung - Grunderwerbssteuer
Fragestellung
Guten Tag,
die Situation ist wie folgt.
Mein Ex-Partner und ich (Nicht Verheiratet) haben 2016 gemeinsam ein Grundstück erworben. Beide stehen zu je 50% im Grundbuch. 2019 hat man gemeinsam einen Hausbau gestartet, welcher seit März 2020 abgeschlossen ist. Die Kredite sind ebenfalls gemeinsam geschlossen worden.
Grundstück: ca. 70.000€
Haus: ca. 280.000€
Beide haben Eigenkapital in Höhe von ca 35.000€ eingebracht.
Nach der Trennung hat man sich schrifltich in einer Trennungsvereinbarung darauf geeinigt das ich im Haus wohnen bleibe und mein Ex-Partner sich eine eigene Bleibe sucht.
In dem Schrifstück ist außerdem beschrieben, dass ich alle Rechte und Pflichten habe/trage.
Es wurde sich, ebenfalls im Schrifststück beschrieben, darauf geeinigt das ich meinem Partner sein Eigenkapital auszahle und nach dieser Zahlung das Grundbuch und die Kredite auf mich umgeschrieben werden.
Nun habe ich eine Frage zum Verkauf und der Grunderwerbssteuer. Da das "Umschreiben" im Grundbuch ja einen Verkauf darstellt.
1. Ist ein Verkauf der 50 % Anteile des Hauses und des Grundstücks in Höhe des Eigenkapitals von 35.000€ zulässig ?
2. Wie wird die Grunderwerbssteuer dann auf diesen Kaufwert berechnet? Oder welcher Wert wird hierzu genommen?
3. Wenn ein anderer Wert herangezogen wird (z.B. Gegenwert des Hauses + Grundstück) müsste ich dann 100% als Grunderwerbssteuer zahlen oder nur 50%, da ich ja schon 50% selbt besitze.
Vielen Dank
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
1. Ist ein Verkauf der 50 % Anteile des Hauses und des Grundstücks in Höhe des Eigenkapitals von 35.000€ zulässig ?
Zivilrechtlich ist das zulässig. Falls jedoch nur teilentgeltlich (z.B. bei einem angenommenen Wert von 175.000 € zu einem Kaufpreis von 35.000 € wäre der unentgeltliche Teil bei 140.000 €) übertragen wird, unterliegt der unentgeltliche Teil der Schenkungssteuer. Falls noch neben dem Kaufpreis andere Gegenleistungen übertragen werden (Übernahme von Darlehen), zählen diese natürlich auch als Gegenleistung.
2. Wie wird die Grunderwerbssteuer dann auf diesen Kaufwert berechnet? Oder welcher Wert wird hierzu genommen?
Bemesssungsgrundlage ist die Gegenleistung. Zur Ggegenleistung zählt allerdings, neben der Ausgleichszahlung, auch eine Übernahme von Schulden. Falls also der nicht durch Eigenkapital finanzierte Teil mit einem Darlehen finanziert wurde, das ebenfalls übergeht, ist dieses Darlehen (der Teil, der auf Sie übergeht) einzuberechnen.
3. Wenn ein anderer Wert herangezogen wird (z.B. Gegenwert des Hauses + Grundstück) müsste ich dann 100% als Grunderwerbssteuer zahlen oder nur 50%, da ich ja schon 50% selbt besitze.
Nur der Teil, der übertragen wird, also 50 %.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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