Schadensersatzanspruch
Fragestellung
Guten Tag Herr Reckels
Am Montag Abend hat mir ein Auto die Vorfahrt genommen und mich mit meinen EBike, auf den Weg zur Arbeit, angefahren. Ich selber habe "nur" einen Schock und einige Prellungen davon getragen, welche im Krankenhaus dokumentiert und behandelt wurden. Die Polizei hat den Fall ordungsgemäß aufgenommen, die Unfallverursacherin hat ihre Schuld gestanden, die Rechtslage scheint also geklärt.
Die Berufsgenossenschaft meines Arbeitgebers hat soviel ich weiß, alle nötigen Angaben und wird sich an die Versicherung der Unfallverursacherin wenden.
Mein Problem ist, dass mein EBike einen Totalschaden hat, ich bisher schon einige Kosten an Taxi- und Bahngeld hatte, doch was noch viel gravierender ist, deswegen noch einige Kosten auf mich zu kommen werden, denn ich arbeite zur Zeit in der Spätschicht, und um 4 Uhr Morgens - am Wochenende 6 Uhr Morgens - keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen, und ich 18 km eine Strecke fahre.
Mein EBike ist - oder war - gerade mal 4 Monate alt und kostete 2300,- €, wobei ich einen Firmenkredit in Anspruch genommen habe, der noch nicht abgezahlt ist.
Der Fahrradhändler hat auf Grund der Tatsache, dass eine Reparatur teurer ist als ein Neukauf, einen Kostenvoranschlag für die gleiche Model erstellt, und dokumentiert was alles am Unfallrad beschädigt ist. Er plädiert darauf, dass von einem 100% Zeitwert ausgegangen wird.
Meine Frage lautet, wie bekomme ich meinen Schaden so schnell wie möglich und voll ersetzt, was muss ich tun, damit die Versicherung so schnell wie möglich reagiert? Was mir auch nicht klar ist, ob mir Schmerzensgeld zusteht.
Mit freundlichen Gruß
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt und Notar Matthias Reckels
Sehr geehrter Fragesteller,
soweit im Rahmen des Unfallereignisses die Verschuldensfrage, wie Sie bereits mitgeteilt haben, geklärt ist,können Sie unentgeltlich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Der Unfallgegner hat die Kosten des anwaltlichen Tätigwerdens zu erstatten. Wir empfehlen Ihnen daher über unsere Kanzlei-Homepage unter der Rubrik Verkehrsrecht ihren Schaden uns online zu melden. Wir werden uns dann um alles weitere kümmern. Selbstverständlich steht Ihnen aufgrund der erlittenen Verletzungen ein Schmerzensgeld zu. Um dieses spezifizieren zu können müssen die behandelnden Ärzte Arztbericht erstellen. Solche vorgefertigten Attestvordrucke sind auf unserer Homepage erhältlich.
Hinsichtlich der Beschädigung des E-Bikes gilt:
Soweit es sich um einen Totalschaden handelt, kann auf Totalschadenbasis abgerechnet werden, so dass sie sich im Anschluss ein vergleichbares Fahrzeug anschaffen können. Selbstverständlich würden wir die Versicherung darauf hinweisen, dass eine Finanzierung über ihre Hausbank nicht möglich ist und demzufolge eine unverzügliche Vorschusszahlung erfolgen muss.
Mit ihrem Fahrradhändler sollten Sie klären, ob ein Mietfahrzeug zur Verfügung steht. Auch die Kosten für dieses Mietfahrzeug sind erstattungsfähig.
Hinsichtlich der weiteren Ihnen entstandenen Schäden, wie Bahnkosten etc. sind ihrerseits nur die Belege zu sammeln, die wiederum an die Versicherung übersandt werden.
Da die Versicherung auch die Anwaltskosten zu tragen hat, sollten Sie auf jeden Fall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Dies nicht zuletzt deshalb, da Sie selbst ein Schmerzensgeld nicht spezifizieren können.
Sollte die Versicherung mit dem Kostenanschlag ihres Fahrradhändlers nicht konform gehen, so können Sie jederzeit selbst einen Sachverständigen beauftragen. Auch die Kosten ihres Sachverständigen sind von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen. Dies ist deshalb wichtig zu wissen, da die Versicherung versuchen wird ihren eigenen Sachverständigen zu schicken, der wiederum lediglich die Aufgabe hat den Schaden niedrig zu schätzen. Also Vorsicht bei Hilfeleistungen des gegnerischen Versicherers. Hierauf dürfen sie sich auf keinen Fall einlassen, da Zweck dieser Hilfestellung nur ist Ihren Schaden zu drücken.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben zunächst gedient zu haben und verbleibe
Matthias Reckels
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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