Rechtsschutzversicherung
Fragestellung
Sehr geehrte Herr Driftmeyer,
Unsere Rechtsschutzversicherung hat uns vor zwei und halb Jahre Hilfe zugesagt bei eine ziemlich einfache Sache ins Ausland. Ein Anwalt hat sich gemeldet aber 7 Monate nichts gemacht und auf Versuche an zu rufen sich nicht gemeldet. Dann habe ich ihm geschrieben, das ich die Versicherung um eine andere Anwalt versuche. Die Zwischenperson von die Versicherung hat gesagt ich habe es Recht dazu. Nachher habe ich aber nichts mehr von die Versicherung gehört, trotz email, Telefonate und so weiter von unsere Seite. Es ist nicht so, dass wir Streit haben oder so, die melden sich einfach gar nicht. Ich bin zweimal angerufen durch Leute von die Marketing Abteilung die mir gefragt haben wie ich die Versicherung fand und ich habe schöne Werbungen empfangen das die gerne für mich da sind aber wann ich darauf reagiert habe das ich gerne möchte das jemand für mich da sein würde, war das nicht Ihre Abteilung. Ich habe ihnen die Geschichte erzählt, die erklärten sich aber nicht zuständig etwas in die Sachen zu unternehmen und konnten mich auch nicht weiterleiten. Nach zwei Jahre noch die Prämien bezahlt zu haben, habe ich mich jetzt entschlossen die Prämien nicht zu zahlen bis die Versicherung endlich mal etwas von sich hören lasst. Jetzt reagieren die, aber nur mit Mahnungen und so, weiter nicht. Ich finde das einfach Betrug. Die Versprechen mit schöne Worte das die gerne für sie da sind aber in Wirklichkeit sind die nur da um Geld zu empfangen. Ich habe die Versicherung gemeldet das nach meine Meinung die in Verzug sind, weil sie schon so lange Ihre Arbeit nicht gemacht haben. Was kann ich weiter am besten machen: Versicherungsombudsmann, Gerichtshof, oder noch etwas anderes? Und was muss ich tun mit die Mahnungen?
Janine
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes Ihre Frage wie folgt beantworten:
1. Die Leistungspflicht des Rechtsschutzversicherers besteht in erster Linie darin, für gemeldete Rechtsschutzfälle die vertragliche Deckung (Kostenübernahmepflicht) zu prüfen und vorab eine Deckungszusage zu erteilen, sofern der Fall in den Versicherungsschutz fällt.
Auf Grundlage der Deckungszusage kann der Versicherungsnehmer dann einen Anwalt beauftragen.
Wenn dieser im Anschluss die Honorar-Rechnung beim Rechtsschutzversicherer einreicht, ist dieser verpflichtet, die Kosten an den Anwalt auszuzahlen.
Aus Ihrer Schilderung geht nicht klar hervor, welche weiteren Leistungen des Versicherers noch ausstehen bzw. auf welche Rückmeldung des Versicherers Sie nun warten.
Wenn der Versicherer – wie Sie schildern – erklärt hat, Sie können einen Anwalt beauftragen bzw. den Anwalt wechseln, dann wäre zunächst erforderlich, dass dieser Anwalt auch tätig wird und dann seine Rechnung beim Versicherer einreicht. Ggf. sollte der Anwalt sich die Deckungszusage vorher noch schriftlich vom Versicherer bestätigen lassen.
Dass der Versicherer von sich aus weitere Maßnahmen einleitet, ist nicht üblich. Insofern ist nicht ganz klar, was Sie meinen. Ergänzen Sie Ihre Schilderung bitte ggf. im Rahmen der Nachfrage.
2. Sollte der Versicherer hier eine von ihm geschuldete Leistung verzögern, empfiehlt es sich über den bereits beauftragten Anwalt dort nachzuhaken und zur Leistung aufzufordern.
Ein Verfahren beim Versicherungsombudsmann macht regelmäßig erst dann Sinn, wenn der Versicherer eine Leistung zu Unrecht verweigert hat. Hier liegt nach Ihrer Schilderung aber keine Verweigerung vor, sondern eine Verzögerung.
3. Die Pflicht, die Versicherungsprämie zu zahlen, entfällt frühestens, wenn der Versicherungsvertrag nicht mehr besteht, also von einer Seite gekündigt wurde, wobei die Kündigungsfristen zu beachten sind.
Daher sollten Sie den Vertrag ggf. kündigen, wenn Sie mit dem Versicherer unzufrieden sind.
Bis die Kündigung wirksam wird, besteht die Pflicht der Prämienzahlung allerdings fort.
Werden die Prämien nicht gezahlt, besteht die Gefahr, dass diese auch gerichtlich geltend gemacht werden, was weitere Kosten verursachen würde.
Ein Recht, die Prämien einzubehalten wird aus Ihrer Schilderung leider nicht ersichtlich, da der Vertrag fortbesteht und nicht erkennbar ist, welche vertraglichen Leistungspflichten der Versicherer nicht erfüllt hätte.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben.
Bei Rückfragen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt
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Ihre Nachfrage beantworte ich gern wie folgt:
das Verhalten des Versicherers ist sicherlich nicht kundenfreundlich.
Jedoch kann rechtlich gegen kundenunfreundliches Handeln kaum vorgegangen werden. Hier sollten Sie den Anbieter ggf. wechseln.
Nur wenn der Versicherer seine Hauptleistungspflichten (Prüfung der Deckungszusage / Zahlung der zugesagten Anwaltskosten) nicht erfüllt, bestünde rechtliche Handhabe.
Wenn bereits ein Anwalt für Sie tätig ist, kann auch dieser sich mit dem Versicherer in Verbindung setzen. Eine kurzfristige Antwort des Versicherers ist erfahrungsgemäß dann schnell zu erwarten.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Nachfrage beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt