Prüfung eines Immobilien-Kaufvertrages
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schulte,
auf diesem Wege möchte ich hinsichtlich des im Anhang befindlichen Kaufvertragsentwurfs folgende Fragestellungen beantwortet wissen und hoffe, dass sie mir dabei helfen können:
- Wie ist Ihre Einschätzung zur "Üblichkeit" des Kaufvertrags im Sinne eines ordentlichen Immobilien-Kaufvertrags?
- Welche Risiken birgt dieser Vertrag für den/die Verkäufer?
- Wie würde eine strafbewehrte Klausel zur gegenseitigen Absicherung der Verkäufer hinsichtlich eines ausdrücklichen Verbots von Nebenabsprachen, welche bei Zuwiderhandlung monetäre Kompensationen vorsieht, aussehen?
- Wie würde eine Ausschüttungsklausel, welche es vorsieht, dass der Kaufpreis ursprünglich beim Notar hinterlegt, wobei nach Klärung mit der Bank diese zuerst und erst dann die Verkäufer bedient, werden müssen.
Anzumerken sei, dass ein etwaiges Vertrauensverhältnis zwischen den Übereignungsparteien auf Grund einer Scheidung nicht gegeben ist!
Mit besten Grüßen,
i. A. D. K.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Gut, dann erhalten Sie eine Einschätzung von mir hier über die Kommentarfunktion.
MfG
Schulte
Sie haben eine Frage im Bereich Immobilienrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Mit freundlichen Grüße,
i. A. D. K.
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Insgesamt handelt es sich bei dem Kaufvertragsentwurf durchaus um einen üblichen Vertrag. Natürlich kann man das ein oder andere auch - ebenfalls üblicherweise - ganz anders regeln. Im Ergebnis ist der Vertrag für Sie als Verkäufer grds. unterschreibbar.
Meine Anmerkungen siehe meine Kommentierungen in der PDF Datei, die ich gleich hier noch hochlade.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
ich bedanke mich schon mal für die kurze Zusammenfassung und freue mich schon auf das kommentierte PDF.
Mit freundlichen Grüße,
i. A. D. K.
MfG
Schulte
nach Rücksprache mit meinem Notar haben wir uns, dafür entschlossen, dass der Notar den Kaufpreis treuhänderisch verwalten soll und nachdem die Bank bedient, Herr D. K. zu 60 % und seine Frau zu 40% aus dem Restkapital bedient werden soll.
Können Sie mir da bitte, wie besprochen als Teil des Gesamtauftrages, einen Vorschlag für so eine Ausschüttungsklausel anbieten?
Mit freundlichen Grüßen,
i. A. D. K.
es hat sich eine Rückfrage hinsichtlich des Vertragsentwurfs ergeben, welchen ich hochgeladen habe, wäre es möglich da diesbezüglich ein kurzes Telefonat durchzuführen?
Es handelt sich um die Klärung der Frage, ob es in diesem Vertrag für die „79" andere Klauseln gibt als für die „77“.
Mit freundlichen Grüßen,
i. A. D. K.
Wenn Sie mir hier Ihre konkrete Frage bereits formulieren, kann ich Ihnen ein Zusatzangebot für das Telefonat unterbreiten.
Wenn es nur um eine bestimmte Klausel mit Vergleich geht, sieht das preislich natürlich etwas anders aus.
Nun, die Fragestellung ist eben, ob in diesem Vertrag für die „79" andere Klauseln gibt als für die „77“.