Patientenferfügung
Fragestellung
Ich habe einen Entwurf für eine notarielle General- Vorsorge- und Nachlassvollmacht mit Patientenverfügung vorliegen. Diese wird eingetragen.
Meine Frage: Ich habe eine detaillierte Patientenverfügung verfasst die 7 Seiten umfasst. Sollte ich diese der notariellen Vollmacht als Anlage hinzufügen? Wenn ja, aus welchem Grund?
Vielen Dank und beste Grüße
Sabine Benker
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie müssen schauen, ob die aktuelle Patientenverfügung durch die notarielle Verfügung ersetzt werden soll. Liegt bereits eine Patientenverfügung vor, die ihrem Umfang nach ausreichend ist, können Sie diese einfach zu der Vorsorge-und Nachlassvollmacht hinzunehmen, ohne dass der Notar gegebenenfalls hier weitere Schritte unternehmen muss.
Soll eine neue Patientenverfügung erstellt werden, könnte die bisherige Patientenverfügung als Grundlage dienen. Sie müsste dann nicht mit als Anlage hinzugefügt werden, da es dann ja durch den Notar eine neue Patientenverfügung gibt, die dieser erstellt.
Also, nur wenn sie auf die alte Patientenverfügung Bezug nehmen und diese Bestandteil der neuen notariellen Verfügung werden soll, müsste diese als Anlage beigefügt werden.
Ich hoffe, dass ich ihre Frage hilfreich beantworten konnte und stehe Ihnen jederzeit gerne weiterhin zur Verfügung.
Über eine anschließende positive Bewertung freue ich mich.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt
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