Mieterhöhung
Fragestellung
Hallo
Ich Frage mich jedes mal ob es rechtens ist die Miete alle 2 Jahre um 3 % zu erhöhen
Wohne in diesem Jahr schon 8 Jahre in der selben Wohnung und muss dieses Jahr im Oktober wieder diese 3% zahlen ist das rechtens oder wie kann ich dagegen angehen was kann ich da machen...mfg j.R.
Solle es nicht rechtens sein wie kann ich dem Vermieter das klar machen bzw was kann mir passieren wenn ich es nicht hinnehme
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Guten Tag,
der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
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Bewertung des Kunden
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Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Grundsätzlich ist eine Staffelmietvereinbarung in einem Mietvertrag über Wohnraum frühestens jeweils nach 1 Jahr möglich. Doch gibt es hierzu bestimmte gesetzliche Anforderungen. Nach § 557a Abs. 1 BGB ist allerdings in der Staffelmietvereinbarung die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung zwingend in einem Geldbetrag auszuweisen. Ein Prozentsatz alleine ohne Ausweisung des jeweiligen konkreten Geldbetrages ist nicht zulässig. Nach § 557a Abs. 4 BGB sind zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarungen unwirksam.
Vorliegend wird in § 3 Nr. 3.2 Ihres Mietvertrages lediglich eine prozentuale Staffelmiete ohne Ausweisung eines Geldbetrages genannt. Das ist unzulässig. Somit ist die Staffelmietvereinbarung insgesamt unwirksam. Eine Staffelmiete schulden Sie damit nicht.
Das nächste Staffelmieterhöhungsbegehren des Vermieters sollten Sie daher schriftlich unter Bezug auf die vorgenannte Vorschrift zurück weisen. Gleichzeitig sollten Sie sämtliche vergangenen Staffelmieterhöhungen (jeweils Differenz zur Ausgangsmiete) unter Fristsetzung von 14 Tagen zurück verlangen. Aufgrund der unwirksamen Klausel zur Staffelmiete erfolgten diese Zahlungen nach § 812 BGB ohne Rechtsgrund. Allerdings ist hier zu beachten, dass wegen der Verjährungsfrist im Ergebnis nur die zuviel gezahlten Beträge für die letzten 3 Jahre zurück gefordert werden können, wenn sich der Vermieter auf die Einrede der Verjährung beruft.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
Muss ich dem Vermieter das schriftlich zukommen lassen oder reicht es auch dies einfach zu ignorieren.
Mir kam es schon immer komisch vor aber danke für ihre Rückmeldung.
Könnten Sie mir auch ein schreiben anfertigen lassen oder geht das nicht was könnte passieren wenn er das nicht annimmt darf er einen neuen Mietvertrag dann erstellen bzw mich raus schmeissen darf er das....wollte eigentlich nicht raus aus der wohnung.
MfG j.R.
ein Kündigungsrecht hat der Vermieter hier wegen der unwirksamen Klausel zur Staffelmiete nicht, auch nicht, wenn Sie weitere Erhöhungen ablehnen.
Schriftlich würde ich es machen, zumal Sie ja auch Zuvielzahlungen zurückfordern.
Ja, einen Entwurf / Formulierungsvorschlag zur eigenen Verwendung kann ich Ihnen im Rahmen eine zusätzlich kostenpflichtigen Zusatzauftrag fertigen. Einen entsprechenden Zusatzauftrag biete ich Ihnen gleich hier über yourXpert an.
MfG
Schulte