Maklervertrag
Fragestellung
Hallo
Ich habe einen Makleralleinauftrag Unterschrieben.
Das wußte ich zu beginn garnicht. Habe etwas Unterschrieben und der Makler hat dann
dieses Schriftstück eingesteckt.
Als sich dann von Seiten des Maklers nichts tat, habe ich dort angerufen und nach gefragt
was denn wäre wenn ich allein nach einem Käufer suche. Wir wollten schnell aus dem Haus,
weil mein Vater einige Wochen vorher versucht hat sich bei uns das Leben zu nehmen.
Antwort war das wir uns schon einig würden. Ich habe dann auch nach dem Schrifstück gefragt
das ich Unterschrieben habe und per eMail dann eine Kopie bekommen (Anhang).
Nun habe ich tatsächlich einen Käufer gefunden und der Makler verlangt von mir 6000€.
Muss ich diese Zahlen oder gibt es da andere Möglichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
F. R.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Sie haben einen "Makler-Alleinauftrag" vereinbart und unterzeichnet. Insbesondere ergibt sich aus § 13, dass Sie den Vertragsinhalt gelesen, verstanden, zur Kenntnis genommen und sich ausdrücklich mit den Vertragsbedingungen einverstanden erklärt haben. Der Vertrag ist bis zum 12.09.2018 befristet und läuft danach aus, so dass es auch keiner Kündigung bedarf.
Es handelt sich hier um einen Vertrag, in dem Sie auf Ihr Recht verzichten, andere Makler zu beauftragen und dem Makler im Gegenzug eine Pflicht zum Tätigwerden trifft.
In § 7 haben Sie sich verpflichtet, eine Entschädigung/Vergütung in Höhe von 4,5 % zzgl. MwSt. vom im Vertrag genannten Kaufpreis zu zahlen, für den Fall, dass Sie
a) Ihre Verkaufsabsicht aufgeben,
b) ohne Hinzuziehung des Maklers einen Vertrag abschließen,
c) bei Hinzuziehung eines anderen Maklers.
Die Fallgestaltungen a) und c) liegen nicht vor.
Wenn Sie mit dem Interessenten noch keinen Vertrag geschlossen haben, ist auch Buchstabe b) nicht erfüllt, so dass die "Vergütung" von 4,5 % zzgl. MwSt. nicht an den Makler zu zahlen wäre.
Im Zweifel sollten Sie sich durch einen Anwalt vertreten lassen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar geblieben ist, damit Sie hier zufrieden aus der Beratung gehen.
Einer positiven Bewertung sehe ich entgehen.
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
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