Mahnbescheid
Fragestellung
Es geht um einen Kauf im Internet von November 2016 Rechnungsbetrag von 3 Euro, der in der Zwischenzeit aber auch schon beglichen ist.
ich habe die Mahngebühren nicht bezahlt und mittlerweile will die Firma 61 Euro von mir und die Sache einem Anwalt übergeben. Es gab bei der Firma mehrere Zahlungen und auch Gutschriften und deshalb bin ich davon ausgegangen das sich die Rechnung über 3 Euro erledigt war da ich ehrlich gesagt keinen Überblick mehr hatte da auch einige Bestellungen zusammen in einer Zahlung angewiesen wurden
Ich habe mich zu jeder Mahnung schriftlich per Email bei der Firma erklärt nun habe ich die letzte Mahnung erhalten. Meine Frage macht es Sinn einen Anwalt einzuschalten oder muss ich die 61 EUR zahlen?
MfG
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren. So können Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Teilen Sie mir bitte einfach Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
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Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Teilen Sie mir bitte einfach Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Wenn Sie belegen können, dass Sie die Hauptforderung rechtzeitig beglichen haben, ist entprechend Erfüllung nach § 362 BGB eingetreten. Eine Verzugslage wäre damit nicht gegeben, so dass ein Verzugsschaden (Zinsen etc.) nicht erstattungsfähig sind.
Sollten Sie hingegen nicht rechtzeitig die Hauptforderung beglichen haben, sind Zinsen und weitere Kosten etc. grundsätzlich als Verzugsschaden nach den §§ 280, 286 BGB erstattungsfähig und von Ihnen zu zahlen. Ob die geltend gemachten Kosten der Höhe nach erstattungsfähig sind, kann ich derzeit nicht beurteilen. Das ist bei Inkassodiensten etc. oft nicht so.
Sofern Sie einen Anwalt einschalten, kann dieser das sicherlich insgesamt prüfen. Allerdings wird Sie der Anwalt bei diesem kleinen Streitwert ca. 83,54 EUR brutto kosten. Diese Kosten werden Sie, selbst wenn die Forderungen der Gegenseite gänzlich unberechtigt sind, jedoch nicht von der Gegenseite erstattet erhalten, da es zum allgemeinen Lebensrisiko gehört, auch unberechtigt mit Forderungen überzogen zu werden.
Im Ergebnis wird es wirtschaftlicher sein, die 61 EUR an die Gegenseite zu begleichen.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine Bewertung von 4-5 Sternen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen und einen schönen restlichen Sonntag noch.
Schulte
Rechtsanwalt
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Die Rechnung war von November über 3 EUR und mit Mahngebühren waren dann 10.90 EUR fällig, gezahlt habe ich dann, nachdem das Inkassobüro monatelang nicht auf meine Emails reagiert hat, 3 Euro im Februar. Muss ich jetzt wirklich die 61 Euro zahlen oder nur die Kosten die bis zum Februar abgelaufen sind?
MfG
Claudia Jäger