Kündigungsfrist
Fragestellung
Guten Tag Herr Pilarski,
ich habe eine Frage zu meinem unbefristeten Arbeitsvertrag.
"Punkt II Absatz 2
Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung des Angestelltenverhältnisses nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 8 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats möglich."
Ich arbeite seit ca. 10 Monaten dort und erwäge eine Kündigung.
Ist diese Friststellung seitens AG rechtmäßig?
Wenn dies nicht rechtmäßig ist, würde ich das Arbeitsverhälnis gerne früher kündigen.
Mit freundlichen Grüßen,
M. T.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Kündigungsfrist
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Anfrage. Eingangs möchte ich Ihnen mitteilen, dass eine Beurteilung der Rechtslage ohne die Einsicht in den Arbeitsvertrag nicht möglich ist.
Sie haben einen unbefristeten Arbeitsvertrag, in dem nach dem Wortlaut eine 8-wöchtige Kündigungsfrist des Anstellungsverhältnisses sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber gelten soll.
Grundsätzlich sind die gesetzlichen Kündigungsfristen des Arbeitsverhältnisses in § 622 BGB geregelt. Dort ist in § 622 Abs. 6 BGB geregelt, dass für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer keine längere Frist vereinbart werden darf als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.
Vorliegend ist für beide Parteien des Vertrags eine Kündigungsfrist von 8 Wochen vereinbart. Das bedeutet, für Sie als Arbeitnehmer ist keine längere Frist vereinbart als für den Arbeitgeber. Ein Verstoß gegen die Regelung des § 622 Abs. 6 BGB dürfte daher nicht vorliegen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Nutzen Sie die Kommentarfunktion, falls Unklarheiten bestehen, damit ich diese gegebenenfalls ausräumen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Pilarski
(Rechtsanwalt)
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