Kauf Ferienhaus am Jahresende
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen in unter 1 Stunde
Fragestellung
Wir beabsichtigen noch in diesem Jahr ein Haus zu kaufen, welches als Ferienobjekt renoviert wird und dann vermietet werden soll. Durch die Renovierung kann es in diesem Jahr noch nicht vermietet werden. Können die Anschaffungskosten und die Renovierungskosten trotz fehlender Vermietung abgesetzt werden oder sollen wir mit dem Kauf besser bis zum nächsten Jahr warten?
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen wie folgt beantworten möchte.
Führen die Renovierungskosten zu anschaffungsnahem Herstellungsaufwand (die Netto-Kosten liegen 15% über den Anschaffungskosten für den Gebäudeteil), so kann der Abschreibungsaufwand erst nach Abschluss der Arbeiten steuerlich geltend gemacht werden (bei "Betriebsbereitschaft"). Das gilt natürlich auch, wenn Sie erst im nächsten Jahr kaufen. Dann würde die Abschreibung zeitanteilig ab dem Monat der erstmaligen Vermietbarkeit beginnen. Insofern macht es diesbezüglich keinen Unterschied, ob Sie dieses oder nächstes Jahr kaufen.
Wenn die Renovierungskosten jedoch unterhalb dieser Kosten liegen, so könnten Sie diesen Aufwand bereits in 2018 geltend machen (Voraussetzung: Zahlung erfolgt noch im Jahr 2018). Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass auch Renovierungskosten innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren ab Anschaffung in die 15%-Grenze einbezogen werden. Hier müssten Sie also abschätzen, welche Renovierungsarbeiten in den nächsten Jahren insgesamt anstehen.
Gerne können Sie mir noch darlegen, welche Arbeiten konkret erfolgen sollen. Dann könnte ich Ihnen noch eine bessere EInschätzung geben. Dazu müsste ich jedoch auch wissen, welchen Wert der Gebäudeteil (ohne Grund und Boden) hat, damit die 15%-Grenze ermittelt werden kann.
Sollten Ihre Fragen beantwortet sein, so freue ich mich über eine positive Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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