Immobilienrecht
Fragestellung
Guten Tag!
Folgende Frage:
Ich hatte für den Verkauf meiner Immobilie (Haus) ca. 3 Monate einem Makler vertraglich beauftragt. Der Vertrag lief am 31.12.2017 aus durch meine Kündigung.
Ein jetziger Kaufinteressent hatte wärend dieser Zeit einen Kontakt (Expose) mit dem Makler. Ich habe dann selbst meine Immobilie für nur 2 Tage Anfang Januar annonciert. Dann die Anzeige erst einmal wieder deaktiviert. Der Interessent hat sich dann auf meine Anzeige bei mir gemeldet, besichtig und ict kaufwillig.
Der Kaufinteressent kommt wohl aus der Maklerprovision nicht raus, nehme ich an.
Aber für mich ja erst einmal wichtiger, wie sieht es mit mir aus?
Ist auch für mich die Maklerprovision fällig, obwohl der erste Kontakt und eine Besichtigung mit dem Kaufinteressenten (natürlich ohne Anwesenheit des Maklers, da ja mein Vertrag mit ihm beendet war) fällig?
Vielleicht noch wichtig:
Der Makler hat nach Vertragsende bei mir per Mail angefragt, ob er meine Immobilie weiter, für mich aber dann provisionsfrei, anbieten darf. Ich habe aber darauf nicht geantwortet.
Es grüßt
D. S.
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Antwort von Rechtsanwalt Johannes Kromer
Sehr geehrter Ratsuchender,
vereinfacht gesagt hat ein Makler dann einen Provisionsanspruch, wenn aufgrund seiner Leistung ein Vertrag zustande kommt.
Der Kaufinteressent wird dies im Regelfall kaum ableugnen können und daher im Zweifel die Provision zahlen müssen. Im konkreten Fall könnte es aber für den Kaufinteressenten etwas besser aussehen, wenn der Makler letztlich garnichts gemacht hat. Dies ist in der Tat nicht Ihr Problem, allerdings kann sich eine "ersparte" Maklerprovison durchaus auch auf die Verkaufsverhandlungen auswirken.
Für Sie als Verkäufer ist die Situation rechtlich noch positiver: eine Tätigkeit des Maklers kann nur dann zum Zustandekommen des Vertrages führen, wenn der Makler eine Leistung Ihnen gegenüber erbracht hat. Die Leistung des Maklers an den Verkäufer im rechtlichen Sinne ist die Benennung eines Interessenten, den der Verkäufer noch nicht kannte. Nach Ihren Angaben hat der Makler Sie jedoch überhaupt nicht auf den Kaufinteressenten hingewiesen. Damit fehlt es bereits an einer Maklerleistung. Wenn es keine solche Maklerleistungen gab, besteht auch kein Provisionsanspruch.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Kromer
Rechtsanwalt
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für eine verbindliche Antwort habe ich noch folgende Frage: wurde Ihnen der Interessent durch den Makler vorgestellt, bzw dessen Daten weitergeleitet? Oder anders gefragt: woher wissen Sie, dass Kaufinteressent und Makler Kontakt hatten.
Gerne kann ich Ihnen auch anbieten, dass Sie mir den mit dem Makler wohl schriftlich geschlossenen Vertrag noch zukommen lassen. Sie können diesen hier hochladen, oder mir auf sonstige Weise (Kontaktdaten siehe http://rechtsanwalt-kromer.de/Impressum/) zukommen lassen.
Ich werde mich dann zeitnah wieder mit meiner Antwort bei Ihnen melden.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Kromer
Rechtsanwalt
der Kaufinteressent sagte es mir.
Aber der Kaufinteressent wurde mir zu keiner Zeit benannt bzw. vorgestellt. Der Kaufinteressent kam nach Makler-Vertragsende, aufgrund meiner privaten Anzeige in "Immoscout24" auf mich zu. Da erwähnte der Kaufinteressent, dass er ein Expose vom Makler angefordert hätte, hätte es aber nie bekommen. Na ja....??? Nicht mein Problem. Das will er selbst klären mit seinem Anwalt. Für mich stellt sich nur die Frage, hänge ich da auch mit drin, oder bin ich aus der Nummer raus?
Vertrag kann ich leider nicht mailen, da ich momentan in Griechenland bin, ein Freund liegt im sterben. War aber ein ganz normaler Standardvertrag ohne besondere Vereinbarungen.
Mit freundlichen Grüßen
D. S.