Hatz4 und Pflege
Fragestellung
Hallo,
ich beziehe seit Jahren Hartz4. Seit 2016 pflege ich meine Eltern die im Nachbarhaus wohnen(Pflegegrad 2 und 3). ich bin der einzige Angehörige und auch sonst ist niemand da der das übernehmen könnte. 4 mal in der Woche kommt der Pflegedienst zum baden. Das Pflegegeld wird auf das Konto meiner Eltern überwiesen. Ich habe es vergessen dem Arbeitsamt mitzuteilen das ich meine Eltern pflege, jetzt ist es herausgekommen.
Kann ich deswegen Ärger bekommen, muss ich dem A.amt die Kontoauszüge meiner Eltern übermitteln und muss ich dem A.amt mitteilen wieviel Pflegegeld meine Eltern bekommen?
Vielen Dank für eine Antwort
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Uta Ordemann
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage. Es handelt sich hier um Pflegegeld für nahe Angehörige in häuslicher Pflege. Dieses Pflegegeld fällt nicht unter das bei Hartz 4 zu berücksichtigende Einkommen gemäß § 11 Abs. 3 SGB II. Das Pflegegeld, das Ihre Eltern erhalten, wird damit im Rahmen Ihres Hartz 4-Bezugs nicht angerechnet.
Eine Ausnahme besteht nur in den Fällen, in denen es sich um Pflegegeld für Pflegekinder handelt. Das ist hier aber nicht der Fall.
Da das Pflegegeld für Ihre Eltern in häuslicher Pflege auf Ihren Hartz 4-Bezug nicht angerechnet wird, müssen Sie dem Amt auch keine weiteren Informationen hierzu übermitteln.
Falls Sie noch Fragen hierzu haben, melden Sie sich jederzeit gern.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Ordemann
Rechtsanwältin
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