Grundstücksverkauf
Fragestellung
Im Dezember 2017 haben wir eines unserer Grundstücke an unsere Gemeinde verkauft, da sie das Grundstück unbedingt für den Bau eines Feuerwehrhauses benötigen.
Wir haben zugestimmt, da wir den Bau des Feuerwehrhauses natürlich unterstützen wollten.
Nun haben wir gestern 04.01.19 durch Zufall erfahren, dass auf unserem Grund nicht das Feuerwehrhaus gebaut werden sollte, sondern der Grund getauscht werden soll und nun für die Bürger als normaler Baugrund dienen sollte.
Wir hätten den Grund niemals als normalen Baugrund verkauft, außerdem war von vornherein kommuniziert, dass er ausschließlich für das Feuerwehrhaus dienen soll!
Was können wir in diesem Fall unternehmen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und Ihre Angelegenheit besprechen. So können auch Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Teilen Sie mir hierzu bitte Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Datenschutzauditor (TÜV)
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Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Was Sie tun können, hängt entscheidend von dem zwischen Ihnen und der Gemeinde geschlossenen Kaufvertrag ab.
Ist hierin der Bau des Feuerwehrhauses auf dem Grundstück zur Bedingung gemacht und nicht eingehalten, können Rückabwicklung verlangen. Gleiches gilt, wenn als Bedingung vereinbart wurde, dass das Grundstück nicht an Dritte übertragen werden kann.
Sollten sich solche Bedingungen hier nicht enthalten sein und lediglich ein ganz "normaler Kaufvertrag" vorliegen, werden Sie wohl nicht viel machen können.
Ohne den zugrunde liegenden Kaufvertrag kann ich an dieser Stelle eine weitergehende Einschätzung leider nicht vornehmen.
Falls gewünscht, wäre das im Rahmen eines Zusatauftrages möglich.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)