Geschäftsführungsvergütung bzw. Haftungsvergütung GmbH 2017
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Sachverhalt liegt vor:
Die Verwaltungs-GmbH ist mit 0 EUR an der GmbH & Co. KG beteiligt. Einlagekonto= 0. Sie ist die Komplementärin. Für die Geschäftsführung sowie Haftungsübernahme erhält diese jährlich 13.000 € von der KG. Das sind die einzigen Einnahmen der GmbH.
Der Kommanditist Müller ist sowohl bei der KG als auch bei der GmbH zu 100% beteiligt. Dieser erhält von der GmbH ein jährliches Gehalt von 10.000 €. ( Buchung mit SKR03)
Buchungen bei der GmbH:
per 1200 an 8000 (13.000 €)
per 4100 an 1740 (10.000 €)
per 1740 an 1200 (10.000 €)
Nach weiteren Betriebsausgaben beträgt der Jahresüberschuss bzw. Fehlbetrag der GmbH = - 500 €. Wie muss die Vergütung für die Geschäftsführung und Haftung der GmbH weiter steuerlich behandelt werden bzw. weiter verbucht werden?
Umbuchung per 8200 an 2618 (13.000 €) ? Ist dies notwendig?
Laut Datev soll dieser Betrag dann in die Körperschaftsteuererklärung in das Formular KSt1 A in der Zeile 22a erscheinen. Allerdings gibt es seit 2016 KSt 1A nicht mehr. Dagegen muss das Formular Anlage GK ausgefüllt werden?
Zeile 11 = -500
Welche Beträge müssen laut obigen Buchungen in das Formular zur Körperschaftssteuer erfasst werden, damit später die Einkünfte aus der Feststellungserklärung der KG nicht doppelt versteuert werden?
Es soll vermieden werden, dass die Haftungsvergütung (13.000 €) ggf. doppelt versteuert wird.
1. Im Rahmen der KSt-Erklärung (da es in den normalen Erlösen enthalten ist)
2. im Rahmen der gesonderten Feststellungserklärung der KG
Wem ist diese Sondervergütung(13.000) als SBE zuzuordnen ? der Vewaltungs-GmbH oder Herrn Müller?
Werden im Bescheid zur Körperschaftsteuer die Sondervergütungen bzw. Beteiligungen an Personengesellschaften explizit ausgewiesen?
Vielen Dank
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
im SKR 03 müsste in der GmbH die Vergütung wie folgt gebucht werden:
Konto 1597 (SOLL) an Konto 2618 (HABEN)
Der Stapel muss mit der Zuordnung "nur Handelsrecht" erfasst werden.
Über einen zweiten Stapel mit der Zuordnung "nur Steuerrecht" muss gebucht werden:
Konto 0518 (SOLL) an Konto 2618 (HABEN)
Folge ist es, dass der Saldo des Konto 2618 aus dem Bereich Steuerrecht in die Anlage GK, Zeile 13 übertragen wird. Die gesonderte Buchung im Bereich Handelsrecht führt lediglich zur korrekten Zuordnung in der E-Bilanz.
Weiterhin wird durch diese Verbuchung die Kürzung vom Gewerbeertrag im Gewerbesteuerformular automatisch vorgenommen.
Die Sondervergütung i.H. v. 13.000 € ist als Sonderbetriebseinnahme der GmbH zuzuordnen. Weiterhin hat der Gesellschafter jedoch auch eine Sonderbetriebseinnahme in Höhe von 10.000 €.
Weiterhin sollte die Gehaltszahlung über Konto 4128 (Vergütung angestellte Mitunternehmer) erfasst werden. In Zeile 13 der Anlage GK sollte der Gewinn aus der Sondergütung ausgewiesen sein. Wird dies nicht korrekt übernommen, muess es manuell in Zeile 13 korrigiert werden. Dies sollten + 3.000 € sein.
Im Bescheid zur Körperschaftssteuer werden die Erträge aus Beteiligungen an Personengesellschaften gesondert ausgewiesen. Zusätzlich erfolgt eine Korrektur wegen der Beteiligung an Mitunternehmerschaften (KG). Somit wird zunächst eine Kürzung (Personengesellschaften) und dann eine Hinzurechnung (Mitunternehmerschaften) vorgenommen. im Feststellungsbescheid der KG werden die Einkünfte aus Sondervergütungen, die den einzelnen Gesellschaftern zuzurechnen ist, separat ausgewiesen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen bereits weiterhelfen. Sollten weitere Fragen bestehen, stehe ich Ihnen gerne per Kommentarfunktion zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
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die Bearbeitungsfrist ist leider abgelaufen, weil ich den Auftrag nicht rechtzeitig bearbeiten konnte. Wäre es möglich, dass Sie die Frist etwas verlängern (z.B. bis heute Abend)?
Vielen Dank und freundliche Grüße,
Björn Balluff
ich habe eben den Auftrag verlängert (2Tage)
Freundliche Grüße
leider haben Sie sich nicht mehr gemeldet. Muss ich davon ausgehen, dass kein Interesse am Auftrag besteht?
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Eine kurze Rückfrage: also müsste in Zeile 13
in Summe 3.000 stehen? (13.000 abzgl. 10.000 (Gehalt)
Leider ist der Bescheid der GmbH schon da und die Frist vorbei. Da der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ist, würde ich hier einen Änderungsantrag nach § 164 AO versuchen und hoffe, das das Finanzamt dem zustimmt.
Ich müsste nun spiegelbildlich in der KG buchen, vielleicht würden Sie mir einen Preisvorschlag senden, um mir die Buchung zu senden. Auch mit Zuordnung Handelsrecht/Steuerrecht?
Zwar habe ich bereits einige Buchungen in DATEV vorgenommen, allerdings bin ich mir da unsicher.
Bezüglich der Buchungen in der KG, würde ich als Preis 40,-- vorschlagen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff