Freie Sonntage
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Ordemann,
ich habe eine Frage zu den freien Sonntagen, ich arbeite bei einem großen Energieerzeugungsunternehmen im Schichtdienst. Es gibt keine tarifparteilichen Regelungen zu dem Thema.
Lt. Arbeitszeitgesetz müssen 15 Sonntage arbeitsfrei sein, heißt das - das diese Dienstplanmässig frei sein müssen oder zählen auch Sonntage an denen ich Urlaub nehme oder Überstunden abfeiere dazu.
Vielen Dank für die Antwort.
Gruß
Dirk Rübsam
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Uta Ordemann
Sehr geehrter Mandant,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wie folgt zu beantworten ist:
Der Gesetzgeber hat nur bestimmt, dass 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben müssen. Dahinter steht der Erholungsgedanke des Arbeitnehmers,. Das bedeutet, dass zu diesen 15 Tagen auch Sonntage, die in die Urlaubszeit fallen, gerechnet werden (können).
Anders verhält es sich zum Beispiel mit Arbeitsunfähigkeitstagen, die auch Sonntage umfassen. Da der Arbeitnehmer sich in diesen Zeiten nicht erholen kann, was die Intention des § 11 Abs. 1 ArbzG ist, müssen diese bei den 15 Tagen unberücksichtigt bleiben.
Wenn wiederum Überstunden abgebaut werden, kann dies nur an den Tagen geschehen, an denen eine Arbeitspflicht bestanden hätte. Nur auf diesem Wege kann dann das Zeitguthaben reduziert werden. Hier könnte man so argumentieren, dass der Tag durch den Abbau von Überstunden dann ja beschäftigungsfrei ist. Ziel des Gesetzgebers war es aber gerade, dass diese 15 Tage beschäftigungsfrei sein sollen, also an diesen Tag von vornherein keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung bestehen soll. Wenn zunächst aber eine Verpflichtung zur Arbeit an dem betreffenden Sonntag bestand, der Arbeitnehmer also dienstplanmäßig eingeteilt war, handelt es sich damit nicht um einen beschäftigungsfreien Sonntag.
Falls Sie noch weitere Fragen haben, melden Sie sich gern.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Ordemann
Rechtsanwältin
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