Frauen heiraten zwei Männer zusammen
Fragestellung
Ich bin ein junger Mann, dem vor vier Jahren in Deutschland Asyl gewährt wurde. Als ich in Deutschland ankam, versicherte ich dem Flüchtlingsgericht, dass ich verheiratet bin, und gab der Gemeinde einen in die deutsche Sprache übersetzten Ehevertrag. Ich möchte darauf hinweisen, dass es Familienstreitigkeiten zwischen mir und meiner Frau gab und es keine Kommunikation gibt.
Ich habe vor einem Jahr herausgefunden, dass sie gegen Kaution einer Person mit deutscher Staatsbürgerschaft nach Deutschland gekommen ist und einen jungen Mann geheiratet hat, der kein Asylrecht in Deutschland hat, und ein Kind von ihm zur Welt gebracht hat،Ich weiß nicht, ob ihre Ehe bei der deutschen Rechtsabteilung eingetragen ist oder nicht ، Deshalb möchte ich mich erkundigen, welches Rechtsverfahren ich gegen sie einleiten muss, weil sie mit zwei Männern zusammen verheiratet ist und welche Strafen nach deutschem Recht möglich sind.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Silvana Grass
Sehr geehrter Ratsuchender,
in Deutschland ist das Eingehen mehrerer Ehen gem. § 172 StGB eine Straftat und kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre geahndet werden.
Ob sich Ihre Frau also strafbar gemacht hat, hängt davon ab, ob die zweite Ehe in Deutschland geschlossen wurde. Ist sie in Deutschland geschlossen worden, dann wäre diese zweite Ehe auch nicht wirksam und hätte bei Kenntnis auch nicht geschlossen werden dürfen (§ 1307 BGB).
Voraussetzung hierfür ist wiederum, dass die im Ausland geschlossene Ehe wirksam ist. Leider kann ich nicht beurteilen, ob dies zutrifft. Mir ist bekannt, dass in einigen Ländern die Ehe wirksam durch Vertrag begründet wird. Ob dies in dem von Ihnen geschilderten Fall auch zutrifft entzieht sich meiner Kenntnis.
Also zusammengefasst: bestand eine wirksame Ehe im Ausland, darf in Deutschland keine neue Ehe begründet werden. Eine solche wäre unwirksam, der Ehegatte macht sich strafbar.
Für Sie hätte diese zweite Ehe aber keine Auswirkungen, denn Ihre erste Ehe wäre ja auf jeden Fall wirksam. Wenn Sie sich von der Frau trennen möchten, müssten Sie ganz „normal“ das Scheidungsverfahren einleiten.
Etwas anderes würde nur gelten, wenn beide Ehe wirksam im Ausland geschlossen worden wären. In diesem Fall läge keine Strafbarkeit vor und beide Ehen wären, nach den Vorschriften des anderen Landes geschlossen, auch wirksam.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Gern gehe ich auf Ihre eventuellen Nachfragen ein.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
Sie haben eine Frage im Bereich Familienrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen