Frage Wortlaut Löschungsbewillung nach Immobilienkauf & zur entspr. Stelle im KV
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schulte,
am 6.6.2019 habe ich einen notariellen Kaufvertrag einer Immobilie unterzeichnet, bei welcher eine Grundschuld gelöscht werden sollte. Heute habe ich die Fälligkeitsmitteilung erhalten. Da ich den Notar, welcher generell mit der Hausverwaltung zusammenarbeitet, im nachhinein als nicht neutral einschätze, habe ich hierzu ein paar Fragen.
Die exakte Wortlaut im Vertrag lautete: Der Käufer übernimmt ohne Anrechnung auf den Kaufpreis unter Freistellung des Verkäufers die in der Vorbemerkung genannten in Abteilung II des Grundbuchs von … sowie des Grundbuchs von ...eingetragenen Belastungen zur weiteren Duldung.
Die Rechte in Abt. III des jeweiligen Grundbuchs sind abzulösen und zu löschen." - Hier geht es um die Grundschuld. Mir wurde mitgeteilt, ich würde keinerlei finanzielle Belastungen übernehmen.
Mit der Fälligkeitsmitteilung wurde mir auch die Löschungsbewilligung der zuständigen Bank mitgeteilt, da ich einen gewissen Betrag an diese zu begleichen habe. In der Mitteilung heisst es allerdings, dass von der Löschungsbewilligung Gebrach gemacht werden KANN, nicht dass es so sein wird.
Muss ich mir Gedanken machen? Würden Sie mich bitte kurz aufklären?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
N. Zitzmann
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Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Guten Tag,
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Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen. Mein Angebot ist freibleibend.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
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Schulte
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Schulte
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