Fakeprofil
Fragestellung
Guten Abend Herr Schulte,
vor längerer Zeit habe ich Fakeprofile im Internet erstellt.
Es wurde einige Profile gelöscht, jedoch weiß ich nicht ob irgendein Profil
im Internet noch existiert.
Ich habe Bilder einer fremder Personen geklaut und damit Fakeprofile erstellt.
Einmal habe ich sogar ein Foto von einer Pornoseite geklaut, was aber schon einige
Jahre her ist.
Das Fakeprofil mit dem geklautem Pornobild habe ich mit einem anderem Laptop
erstellt der jetzt nicht mehr aktiv ist.
Fakeprofile habe ich persönlich gelöscht oder ich wurde gelöscht.
Wie oben genannt weiß ich allerdings nicht ob irgendwo noch ein Fakeprofil existiert.
Habe auch keine Daten um das ggf. noch existierende Fakeprofil herranzukommen.
Ich habe mit dem Fakeprofilen keiner Person finanziell geschadet oder Verträge abgeschlossen.
Ich werde nie mehr ein Fakeprofil erstellen!
Kann es sein das ich irgendwann Post von der Staatsanwaltschaft ,Polizei etc. erhalte?
Muss ich mit einer Strafe rechnen?
Mit freundlichen Grüßen
Tim Brünger
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren. So können Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Teilen Sie mir hierzu bitte Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
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Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Wenn das alles noch nicht so lange her ist und die StA an die IP Adresse rechtzeitig herankommt, kann Ihr Internetanschluss herausgefunden werden. Falls Ihr Anschluss jedoch nicht nur von Ihnen alleine genutzt wird (Stichwort: Familienanschluss etc) bedeutet das aber nicht zwingend, dass gerade Sie als alleiniger Täter in Betracht kommen.
Allerdings kann dann mit Post der StA gerechnet werden. Hier kämen einerseits Urhberrechtsverletzungen in Betracht, sonfern diese rechtzeitig angezeigt wurden und innerhalb von 3 Monaten Strafantrag gestellt wurde. Andererseits käme hier z.B. eine Strafbarkeit wegen § 201a StGB in Betracht (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen).
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Eine Rückfrage gerne. Über eine Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
Weitergehende Fragen können wir gerne im Rahmen einer anderen und neuen Fragestellung erörtern und evtl. auch telefonieren.