Erbrecht
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schulter,
meine Tochter ist vorigen Monat mit 40 Jahren gestorben, ich habe kein sorge und kein umgangsrecht gehabt.
Außerdem habe ich seit u 15 Jahren keinen Kontakt zu ihr gehabt.
Nun habe ich von einer Bank (targobank) einen Brief bekommen worin steht das meine Tochter noch einen Kredit laufen hatte und ich den nun quasi geerbt habe.
Ich habe hinsichtlich eines Erbes keine Nachricht von irgendwelchen Institutionen erhalten.
Ihre Mutter hat mir gesagt das sie das Erbe nicht ausgeschlagen hatt.
Ich habe aber nie etwas von einem Erbe gewußt.
Was soll ich nun tun oder mich verhalten?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
mein Name ist Rechtsanwalt Schulte. Der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und die Angelegenheit besprechen. So können auch Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Bitte teilen Sie mir hierzu Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Im Anschluss an das Telefonat erhalten Sie dann ein Muster einer Datenschutzerklärung zur eigenen Verwendung für Ihre Homepage sowie aufgrund Ihrer bisherigen Informationen eine Checkliste zur Umsetzung der EU-DSGVO in Ihrem Unternehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Datenschutzauditor (TÜV)
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Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Danke Mfg.R.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Zunächst mein Beileid. Wenn Sie sich hier hohen Schulden konftrontiert sehen und sonst nichts mit der Erbschaft zu tun haben wollen, sollten Sie nun innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis über den Tod der Tochter (z.B. Kenntnis durch den Brief der Targo Bank) beim Nachlassgericht die Erbschaft ausschlagen. Die Frist ist zwingend. Wenn Sie rechtzeitig ausgeschlagen haben, sind Sie kein Erbe. Die Forderung sollten Sie dann im Hinblick auf die Nichterbenstellung zurück weisen.
Da Sie jedoch bisher keinerlei Informationen haben, sollten Sie sich an das Nachlassgericht (Amtsgericht wo Ihre Tochter zuletzt gewohnt hat) wenden und in Erfahrung bringen, ob Sie tatsächlich als Erbe in Betracht kommen, durch Testament oder die gesetzliche Erbfolge. Wenn dem so ist, müssten Sie innerhalb der oben genannten 6 Wochen Frist klären, ob sich die Erbschaft trotz der Schulden bei der Targo Bank lohnt oder überschuldet ist. Im Letzteren Falle sollten Sie in jedem Fall ausschlagen. Wichtig ist hierbei, hierbei die vorgenannte 6 Wochen Frist einzuhalten.
Diese läuft, wie gesagt, ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Kenntnis darüber erhalten haben, dass Ihre Tochter verstorben ist UND Sie als Erbe in Betracht kommen.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)