Erbfall
Beantwortet
Fragestellung
Wir haben Schenkungen von unserem Onkel bekommen. Durch Überweisungen von seinem Girokonto. Es ist nicht notariell bestätigt. Sondern nur über sein Girokonto bestätigt.
Zeugen gibt es aber nur im verwandschaftlichen Verhältnis.
Seine Ehefrau ist Alleinerbin von der seit 2002 vollständig getrennt lebt.
Bitte teilen Sie uns mit wie dies von Gesetz bewertet wird. Und welche Forderungen eventl. auf uns Zukommen.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort des Experten
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
zunächst einmal mein herzliches Beileid zum Verlust Ihres Onkels und vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich einer vor seinem Tod erfolgten und vollzogenen Geld-Schenkung.
Grundsätzlich haben Sie mit Ihrer Intuition Recht:
Gem. § 518 Abs. 1 BGB ist zur Gültigkeit eines solchen Schenkungsvertrags eigentlich die notarielle Beurkundung erforderlich.
Allerdings wird gem. § 518 Abs. 2 BGB der Mangel der Form durch die Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt. Dadurch also, dass Ihr Onkel Ihnen das Geld überwiesen hat, ist der Schenkungsvertrag voll wirksam geworden, auch wenn er lediglich mündlich abgeschlossen worden war. Das Fehlen eines notariellen Schenkungsvertrags ist also unschädlich, da Ihnen das Geld bereits zugekommen ist und dadurch die Schenkung bewirkt wurde.
Einziges Problem könnte der Nachweis der damaligen Schenkungsabrede sein, wenn die Alleinerbin Ihnen gegenüber behaupten sollte, die Überweisung sei aufgrund eines Ihnen gewährten Darlehens erfolgt. Anhand der Zeugenaussagen würde ein solcher Vortrag aber voraussichtlich als falsch widerlegt werden können.
Dass es sich bei den Zeugen um Verwandte handelt, macht deren Aussage nicht unverwertbar. Zudem gibt es auch keine Vermutung dafür, dass hingegebenes Geld stets ein Darlehen ist. Das bedeutet, dass die Alleinerbin die Beweislast für das Vorliegen eines Darlehens tragen würde. Ein solcher Nachweis würde ihr aber nicht gelingen.
Bitte beachten Sie noch, dass ein solche Geld-Schenkung auch dann dem Finanzamt angezeigt werden muss, wenn die Freibeträge nicht überschritten sind. Ein entsprechendes Formular können Sie bei dem für Sie zuständigen Finanzamt oder über Ihre Steuerberaterin bzw. Ihren Steuerberater anfordern.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Auskunft weiterhilft. Sollte etwas unklar sein oder Sie eine Vertiefung wünschen, so fragen Sie gerne ohne Mehrkosten nach, damit ich Sie auf jeden Fall rundum zufriedenstellen kann. Über eine positive Bewertung mit der vollen Punktzahl würde ich mich abschließend sehr freuen.
Mit den besten Grüßen aus Münster in Westfalen
Dr. Andreas Neumann
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Immobilienrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).