Erbfall / Vermächtnis / Welche Steuern und Gebühren?
Fragestellung
Hallo, Experten,
meine Frau und ihre beiden Schwestern erhalten durch ein Vermächtnis in einem notariellen Testament
• ein Gebäude
• zwei Ackerflächen
Die Damen sind Nichten des verstorbenen Onkels.
Unsere Fragen lauten:
1. Müssen Erbschaftssteuer-Erklärungen gemacht werden?
2. Fällt Grunderwerbssteuer an?
3. Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?
4. Wie hoch sind die Notargebühren für Grundbucheintragungen?
5. Wie hoch sind die Gerichtskosten?
6. Gibt es steuerliche Fallstricke?
Danke für Ihre Antwort und Ihren Hinweis, wie Ihr Beratungshonorar aussieht und wie es beglichen werden kann.
Freundliche Grüße
Knut P. Christ
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Sehr geehrter Ratsuchender,
hier meine Antworten:
1. Ja.
2. Nein. Nach § 3 Nr. 2 Grunderwerbsteuergesetz.
3. Im § 19 Erschaftssteuergesetz stehen die Steuersätze. Diese sind gestaffelt nach Höhe der Begünstigung. Gem. § 15 ErbStG sind die Nichten in Steuerklasse II. Jeder hat einen Freibetrag von 20.000 Euro.
4. In der Regel etwa 1% vom Begünstigungsbetrag.
5. Da muss ich passen.
6. Die Bemessungsgrundlage nicht zu hoch zu setzen. Also bei der Bewertung des Gebäudes und Ackerfläche begünstigende Umstände prüfen.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
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Zu 1. Wann muss die Erklärung gemacht werden?
Danke für Ihre Antwort und Grüße aus dem Rheinland
Knut P. Christ
Da Grundvermögen übertragen wird, bekommt das FA bescheid (über Notar).
Sie könnten warten, bis Sie vom FA aufgefordert werden.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
Grüße aus dem Rheinland, Christ
Herzliche Grüße
Ralph Arens
Steuerberater aus Bielefeld
Ratlose Grüße, Christ