Ebay Verkauf
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schulte,
Ich habe ein paar Auktionen bei Ebay mit Münzen gestellt.
Beschreibung von die alle Auktionen leutet:
Hallo. Ich verkaufe Münzen, Medaillen aus verschiedenen Ländern. Da ich über Münzen keine Ahnung habe verkaufe ich Sie als Abbildungen. Wenn jemand Interesse an die Münzen hat kann er sie bei der Auktion gewinnen.Privatverkauf keine Garantie und keine Rücknahme.Viel Spaß beim bieten!
Ein Käufer hat mir das Geld auf mein Konto überwiesen und ich habe das Paket verschickt. Das Paket ist noch in unterwegs. Der Käufer schreibt mir schon jetzt, dass er das Paket nicht annehmen will und ich muss ihn sein Geld zurückgeben. Er droht mich dass, er Rechtsanwalt nimmt , weil die Münzen Falschungen sind. Ich habe auch geschrieben dass, ich sie als Abbildungen verkaufe. Was kann ich tun? Ich freue mich auf Ihre Antwort. Liebe Grüße K.I.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Einen wunderschönen guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren und die Sache ausführlich besprechen. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, wickeln Sie die Sache direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Aufgrund des Pauschalpreises besteht für Sie kein Kostenrisiko. Der Pauschalpreis ist auf etwaige weitere Tätigkeiten nicht anrechenbar. Mein Angebot ist freibleibend.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Im Ergebnis gehe ich hier zunächst von einem wirksamen Kaufvertrag über die abgebildeten Münzen aus.
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag seitens des Käufers kommt im Wege der Gewährleistung nur in Betracht, wenn die Münzen tatsächlich Fälschungen wären und auf den Abbildungen dies nicht erkennbar ist.
Zwar haben Sie hier wohl die Gewährleistungen im Rahmen eines privaten Verkaufs ausgeschlossen, doch haften Sie, sofern die Abbildungen echte Münzen zeigen oder Sie positiv von den Fälschungen gewusst hätten. Die Abbildungen stellen insofern eine Beschaffenheitsvereinbarung dar, bei der der Gewährleistungsausschluss dann nicht zum Tragen kommt. Gleiches gilt, sofern Sie hier trotz anderer Kenntnis den Käufer arglistig getäuscht hätten.
Nichtsdestotrotz müsste der Käufer den Mangel (die Fälschung oder die arglistige Täuschung) nachweisen. Wenn er das kann, stehen ihm u.U. auch Gewährleistungsansprüche auf Rücktritt und Rückzahlung des Preises zu.
Taktisch würde ich nun allerdings abwarten, ob der Verkäufer die Ware tatsächlich nicht annimmt und diese zurückkommt. Falls hier tatsächlich Fälschungen vorliegen. Erst dann würde ich über eine mögliche Rückzahlung des Kaufpreises nachdenken, wenn Sie keinen Rechtsstreit haben wollen.
Vor Rücksendung der Münzen würde ich jedoch dem Käufer auf keinen Fall Gelder zurück zahlen.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen. Falls Sie künftig neue Fragen haben, können Sie mich gerne erneut kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV)
dann würde ich mich zum Abschluss noch über eine positive Bewertung, von z.B. 5 Sternen, sehr freuen.
Hierfür danke ich Ihnen schon jetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV)