DSGVO
Beantwortet von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
duerfen meine Daten aus dem Handelsregister https://www.moneyhouse.de/Gregor-Oboth von dem Anbieter moneyhouse in Zuerich im Internet veroffentlicht werden?
Mit freundlichem Gruss,
Gregor Oboth
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
mein Name ist Rechtsanwalt Schulte. Der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und die Angelegenheit besprechen. So können auch Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Bitte teilen Sie mir hierzu Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Sie haben eine Frage im Bereich Datenschutzrecht: EU-DSGVO?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
MfG
Schulte
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Da es sich vorliegend um ein schweizer Unternehmen handelt, würde sich zunächst die Frage stellen, ob die DSGVO hier überhaupt anwendbar ist. Doch kann dies dahin stehen, da das aus Ihrer Sicht leider auch nach dem deutschen Recht bzw. der DSGVO zulässig ist. Jedenfalls dann, wenn hier ein berechtigtes Interesse besteht und die Daten öffentlich zugänglich sind. Beides ist hier gegeben, da hier ein Branchenverzeichnis betrieben wird und die Daten aus dem Handelsregister stammen, (vgl. insoweit auch OLG Hamburg, Urt. v. 02.08.2011 - Az.: 7 U 134/10; LG Hamburg, Urt. v. 20.09.2010 - Az.: 325 O 111/10 und LG München, Urt. v. 10.09.2003 - Az.: 9 O 13848/03 jeweils noch zu alten aber übertragbaren Rechtslage).
Hoffentlich konnte ich Ihnen - dennoch - weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen. Falls Sie künftig neue Fragen haben, können Sie mich gerne über die Direktanfrage kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt & Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Gregor Oboth 01726977996
MfG
Schulte