Androhung Mahnbescheid ab 16.04.2019
Fragestellung
Hallo Frau True-Bohle,
beigefügte Zahlungsaufforderung ist die letzte Korrespondez der Factora GmbH. Ich habe eine Zahlungserinnerung aus Q3/2018 (Mail müsste ich raussuchen) wie folgt beantwortet:
Bitte informieren Sie mich auf welchen Kaufvertrag/Onlinebestellung Sie sich beziehen, da mir der Hinweis "TNT 0803559347" nicht ausreicht um zu erkennen welcher Kaufvertrag zugrunde liegt und ob diese Forderung berechtigt ist.
Daraufhin habe ich nun monatelang nichts mehr gehört/erhalten und nun diese Androhung eines Mahnbescheides. Ich möchte nun nichts falsch machen, meine saubere Schufa nicht gefährden und auch sonst keine weiteren Kosten riskieren.
Aus diesem Grund bitte ich Sie um Ihre Expertenmeinung UND die Formulierung eines Antwortmails mit rechtlicher Absicherung für mich.
Sie erreichen mich telefonisch unter 01743070142 und per Mail unter r-H.@t-online.de
Vielen Dank
R. H.
Rechnerstraße 33 b
85540 Haar b. München
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn Ihnen trotz Aufforderung keine Mitteilung über die angeblich bestehende Hauptforderung erteilt wird, ist das schon ein seht starkes Indiz für ein unseriöses Inkassounternehmen.
Sie haben nun zweit Möglichkeiten:
A) Eine negative Feststellungsklage, die zum Ziel hat, die "Nichtforderung" gerichtlich darzustellen.
Aber dort wären Sie als Kläger dann kostenvorschuß und auch beweispflichtig.
B)
Das Inkasso EINMaL anschreiben und ide Froderung ausdrücklich bestreiten, so dass sie dann gar nicht in die Schufa eingetragen werden kann (Ich bestreite die Forderung ausdrücklich). Danach abwarten, denn ein Inkasso kann keineswegs so ohne weiteres einen Mahnbescheid bantragen, da das nur unter Vorlage einer Originalvollmacht Ihnen gegenüber als Voraussetzung möglich wäre.
Dazu auch:
https://rabohledotcom.wordpress.com/2017/05/08/inkassobuero-und-vollmacht/
Ich würde Ihnen zur Variante B raten.
Sollte gleichwohl ein Mahnbescheid Ihnen zugestellt werden, legen Sie fristgerecht Widerspruch ein.
Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True.Bohle
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