Absetzen Mehrwertsteuer Photovoltaik Anlage Neubau 2019 (Einzug 15.11.2019)
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Christiansen,
Wir haben in 2019 ein Haus mit Viebrock gebaut. Wir bekommen monatlich etwa 18 Euro als Einnahme von Westnetz als Überschusseinspeisung. Wie kann ich genau die gezahlene Mehrwertsteuer der Photovoltaikanlage absetzen? Die PV Anlage hat eine Leistung von 2,9 kWp, inklusive einer Hausbatterie mit einer Leistung von 6,6 kWh und wurde zu einem Nettopreis in Höhe von 14607,74 Euro, zzgl. 19% MwSt. 2775, 47 Euro, gesamt 17.383,21 Euro erworben.
Für Ihre Hilfe bedanken ich mich vielmals im Voraus.
Beste Grüße
Monika Gesell
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag Frau Gesell!
Vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert. Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Grundsätzlich ist der Erstattung der gezahlten Umsatzsteuer dann möglich, wenn Sie selbst umsatzsteuerpflichtige Ausgangsumsätze ausführen. Das ist dann der Fall, wenn die Vergütung, die Sie von Ihrem Netzbetreiber (Westnetz) erhalten, umsatzsteuerpflichtig behandelt wird. Dieses ist normalerweise mit dem Netzbetreiber vereinbart, so dass Sie hier einmal bitte in die Verträge schauen müssten. Sollten Sie ggfs. eine umsatzsteuerfreie Vereinbarung getroffen haben, so müssten Sie das bitte mit dem Netzbetreiber klären und ändern lassen. Weiterhin sollten Sie bis Ende Mai 2020 erst einmal Ihr Finanzamt schriftlich informieren, dass Sie seit 2019 eine Photovoltaikanlage betreiben und die Anlage in Ihr umsatzsteuerpflichtiges Betriebsvermögen aufnehmen. Sie werden dann vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten. Mit der daraufhin erteilen Steuernummer werden Sie dann aufgefordert Umsatzsteuervoranmeldungen für 2019 abzugeben. In dem Monat, in dem Sie die Rechnungen des Installateurs erhalten haben, können Sie die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer anmelden. Dazu empfiehlt es sich dem Finanzamt eine Rechnungskopie zuzusenden, damit die Vorsteuer nachgewiesen werden kann. Die Umsatzsteuervoranmeldungen sind via Elster, also online, zu übermitteln. Registrieren Sie sich am besten zeitnah, da ansonsten ca. 1-2 Wochen vergehen, bis Sie die Finanzverwaltung Ihnen ein Zertifikat zur Verfügung gestellt hat, das für die Onlinemeldung erforderlich ist. Alternativ können Sie die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen auch über einen Steuerberater erstellen lassen. Das ist natürlich kostenpflichtig und geht dann natürlich sehr zu Lasten der Rendite. Daher wäre es vorteilhafter, wenn Sie die Meldungen selbst erstellen können.
Bitte bedenken Sie, dass Sie bei Erstattung der Umsatzsteuer auch einen mtl. Privatanteil versteuern müssen. Wenn z.B. der Eigenverbrauch der Anlage pro Monat 100kw betragen würde, müssten Sie ca. 25 EUR/Monat als fiktive Einnahme versteuern und darauf ebenfalls Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen (also nicht nur auf die erhaltenen 18 EUR).
Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende!
Knut Christiansen
Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Umsatzsteuer?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Antwort des Experten: Gern geschehen!
vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.
Kann ich diese steuerliche Erfassung unabhängig von der Steuererklärung machen? Muss ich dies auch in der Steuererklärung irgendwo aufführen bzw. wo genau?
Vielen Dank nochmal und herzliche Grüße
Monika Gesell
In der Steuererklärung müssen Sie die PV-Anlage ansonsten in der Anlage EÜR (einschl. Anlage EÜR-AV) sowie der Anlage G erklären. Weiterhin ist auch eine Umsatzsteuererklärug´ng erforderlich. In dieser geben Sie dann die vereinnahmten Abschläge von Westnetz an sowie den Eigenverbrauch (selbst verbrauchter Strom). Zudem ist die gezahlte Vorsteuer anzugeben und die (bisher noch nicht angemeldete) Erstattung der Umsatzsteuer durch das Finanzamt.
Schöne Grüße!