Abschreibung
Beantwortet von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
im April 2012 kaufte (Datum Notarvertrag) ein Baupartner und ich ein Mehrfamilienhaus (3 Wohnungen). Dieses Objekt wurde ab Juli 2012 kernsaniert.
Ab Mai/Juni 2013 sind 2 Wohnungen bezugsfertig gewesen.
Welche Kosten (Anschaffungs- und Herstellkosten) kann ich für den Zeitraum 2012
ansetzen?
Besten Dank für Ihre Mühe!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Hallo und vielen Dank für Ihre Anfrage!
Alles was am Ende den Anschaffungs- und Herstellungskosten zuzurechnen ist, schlägt sich steuerlich mindernd im Rahmen der Abschreibung im Jahr der Fertigstellung und der ersten Nutzung nieder. Ist das Mehrfamilienhaus zum Zeitpunkt des Erwerbs vermietet und wohnen die Mieter auch während der Sanierung (auch 2012) in dem Haus, beginnt die Abschreibung bereits 2012. Aufgrund Ihrer Ausführungen gehe ich davon aus, dass der Sanierungsaufwand 15% der Anschaffungskosten des Gebäudeteils (ohne Grundstück) übersteigt. Wenn das so ist, werden diese nachträglichen Herstellungskosten ebenfalls abgeschrieben. Je nach Sachlage (durchweg vermietet oder erst nach Kernsanierung) 2012 und/oder 2013.
Um die Frage klarer und konkreter zu klären, bitte ich um weitere Informationen.
Alle Kosten im Zusammenhang mit der Geldbeschaffung (Notar- und Gerichtskosten der Grundschuldbestellung, Disagio, Bankgespräche Fahrtkosten) sind 2012 bzw. im Jahr der Zahlung abzugsfähig. Ebenso sind Schuldzinsen, Fachliteratur, Arbeitszimmer (eventuell) in 2012 abzugsfähig.
Wenn Sie Unterstützung brauchen bei der Erklärung Ihrer Vermietungseinkünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
Steuerberater aus Bielefeld
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