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Rechtsanwalt  Oliver Lücke

Rechtsanwalt Oliver Lücke

Neu dabei seit 07/2026
Rechtsberatung im deutschen, schweizerischen und luxemburgischen Recht mit Schwerpunkt Vertragsgestaltung, internationales Privatrecht, grenzüberschreitendes Zivilprozessrecht sowie internationale Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen.
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Beratungsschwerpunkte:
Berufsrecht, Datenschutzrecht, Europarecht, Forderungseinzug / Inkasso, Handelsrecht, Internationales Recht, Sonstiges, Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Wirtschaftsrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht
Ich biete:
# Ich biete

Ich berate und vertrete Privatpersonen, Unternehmen, Unternehmer und internationale Mandanten bei zivilrechtlichen und grenzüberschreitenden Rechtsfragen mit Bezug zu Deutschland, der Schweiz und Luxemburg. Im Mittelpunkt stehen eine rechtlich belastbare Vertragsgestaltung, eine vorausschauende Prozessstrategie sowie die effektive Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen über Staatsgrenzen hinweg.

Mein Ansatz verbindet die materielle Rechtsberatung mit der frühzeitigen Prüfung von Zuständigkeit, anwendbarem Recht, Kostenrisiken, Beweisfragen und späterer Vollstreckbarkeit. Denn ein rechtlicher Anspruch ist nur dann wirtschaftlich sinnvoll, wenn er am geeigneten Ort, nach dem passenden Recht und mit einer realistischen Durchsetzungsperspektive verfolgt wird.

Rechtsvertretung in Deutschland

In Deutschland bin ich voll als Rechtsanwalt zugelassen und vertrete Mandanten vor Gericht. Ich übernehme insbesondere die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in zivilrechtlichen Streitigkeiten. Dazu gehören die Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen, die Abwehr unberechtigter Forderungen, die Ausarbeitung von Klagen und Klageerwiderungen, die Führung von Vergleichsverhandlungen sowie die Begleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten prüfe ich nicht nur die Erfolgsaussichten in der Sache, sondern auch, ob ein deutsches Gericht international zuständig ist, ob ausländisches Recht anzuwenden ist und ob ein deutsches Urteil später im Ausland anerkannt und vollstreckt werden kann.

Rechtsvertretung und Beratung mit Bezug zur Schweiz

Ich verfüge über das bernische Anwaltspatent und langjährige praktische Erfahrung als selbstständiger Rechtsanwalt in der Schweiz. Ich biete grenzüberschreitende Prozessvertretung und Beratung bei Sachverhalten mit schweizerischem Bezug an. Dies betrifft insbesondere zivilrechtliche Streitigkeiten, Vertragsbeziehungen, Forderungsdurchsetzung, Haftungsfragen, wie beispielsweise die Abwicklung eines Verkehrsunfalls, sowie die Koordination von Verfahren zwischen Deutschland und der Schweiz. Bei Bedarf begleite ich die Mandatsführung von der Vertragsgestaltung über die außergerichtliche Korrespondenz bis zur gerichtlichen Durchsetzung und Vollstreckung.

Gerade in deutsch-schweizerischen Fällen ist häufig entscheidend, in welchem Staat ein Verfahren geführt werden soll, welches Recht zur Anwendung kommt und wo sich Vermögenswerte befinden. Diese Aspekte berücksichtige ich von Beginn an in der Mandatsstrategie.

Beratung mit Bezug zu Luxemburg

Für Luxemburg verfüge ich über eine Berufsanerkennung. Die Eintragung in Liste I als *avocat à la cour* wird derzeit vorbereitet. Bereits jetzt biete ich Beratung im luxemburgischen Recht an, insbesondere bei Vertrags- und Zivilrechtsfragen, internationalen Zuständigkeitsfragen, grenzüberschreitenden Forderungen sowie bei der rechtlichen Einordnung von Sachverhalten zwischen Deutschland, Luxemburg und der Schweiz.

Soweit eine gerichtliche Vertretung in Luxemburg eine dortige Eintragung oder die Zusammenarbeit mit einem örtlich zugelassenen Berufsträger voraussetzt, wird die Mandatsbearbeitung entsprechend rechtssicher strukturiert und koordiniert.

Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der rechtssicheren Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen. Dies betrifft sowohl private als auch unternehmerische Vertragsverhältnisse, insbesondere wenn Vertragspartner, Leistungserbringung, Vermögenswerte oder Streitigkeiten mehrere Staaten betreffen.

Ich unterstütze insbesondere bei:

– Erstellung, Überarbeitung und Prüfung von Verträgen
– Gestaltung von Rechtswahl-, Gerichtsstands- und Schiedsklauseln
– Prüfung von Haftungs-, Gewährleistungs- und Verjährungsregelungen
– Beratung bei Leistungsstörungen, Vertragsverletzungen und Vertragsbeendigung
– Ausarbeitung von Vergleichs- und Aufhebungsvereinbarungen
– rechtlicher Begleitung von Vertragsverhandlungen
– Prüfung und Durchsetzung vertraglicher Zahlungs- und Schadensersatzansprüche

Bei internationalen Vertragsverhältnissen achte ich besonders darauf, dass Vertragsgestaltung und spätere Prozessführung zusammenpassen. Eine Klausel zum anwendbaren Recht oder zum Gerichtsstand ist nur dann sinnvoll, wenn sie wirksam vereinbart, praktisch durchsetzbar und im Streitfall wirtschaftlich tragfähig ist.

Internationales Privatrecht

Ich berate bei Rechtsverhältnissen mit Bezug zu mehreren Staaten. Das internationale Privatrecht beantwortet insbesondere die Frage, welches nationale Recht auf einen Sachverhalt anzuwenden ist.

Dies ist beispielsweise relevant, wenn Vertragspartner in unterschiedlichen Staaten ansässig sind, ein Schaden im Ausland eintritt, Vermögen grenzüberschreitend gehalten wird oder familiäre und erbrechtliche Beziehungen mehrere Rechtsordnungen berühren.

Meine Beratung umfasst insbesondere:

– Bestimmung des anwendbaren Rechts bei internationalen Verträgen
– Beratung zu Rechtswahlvereinbarungen
– Prüfung internationaler Gerichtsstände
– Einordnung grenzüberschreitender schuldrechtlicher Ansprüche
– Prüfung von Haftungsfällen mit Auslandsbezug
– rechtliche Strukturierung von Sachverhalten zwischen Deutschland, der Schweiz und Luxemburg
– Koordination unterschiedlicher nationaler Rechtsordnungen

Ziel ist, frühzeitig Klarheit darüber zu schaffen, welches Recht gilt, wo Ansprüche geltend gemacht oder abgewehrt werden können und welche rechtlichen sowie wirtschaftlichen Folgen die Wahl eines bestimmten Gerichtsstands hat.

Internationales Zivilprozessrecht und Prozessstrategie

Ich berate und vertrete in grenzüberschreitenden Zivilverfahren. Dabei geht es um Streitigkeiten, bei denen Parteien, Verträge, Vermögenswerte, Schäden oder gerichtliche Verfahren in verschiedenen Staaten angesiedelt sind.

Ich unterstütze insbesondere bei:

– Prüfung der internationalen und örtlichen Zuständigkeit
– Wahl und Bewertung eines geeigneten Gerichtsstands
– Einleitung grenzüberschreitender Klageverfahren
– Verteidigung gegen Ansprüche aus dem Ausland
– Ausarbeitung einer prozessualen und wirtschaftlichen Gesamtstrategie
– Koordination paralleler Verfahren in mehreren Staaten
– Prüfung von Beweislast, Verjährung und Kostenrisiken
– Gestaltung von Vergleichen mit internationalem Bezug

Eine frühzeitige Prozessstrategie kann entscheidend sein. Dabei geht es nicht allein darum, ob ein Anspruch besteht, sondern auch darum, in welchem Land er mit vertretbarem Aufwand, angemessenen Kosten und realistischer Vollstreckungsaussicht durchgesetzt werden kann.

Anerkennung und internationale Vollstreckung

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Anerkennung, Versagung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen. Ein obsiegendes Urteil ist wirtschaftlich nur dann von Nutzen, wenn es dort anerkannt und durchgesetzt werden kann, wo die verpflichtete Partei über pfändbares Vermögen verfügt.

Ich berate insbesondere zu:

– Anerkennung deutscher Entscheidungen in der Schweiz und in Luxemburg
– Anerkennung schweizerischer und luxemburgischer Entscheidungen in Deutschland
– Vollstreckung gerichtlicher Urteile und Vergleiche im Ausland
– Prüfung der Voraussetzungen für Anerkennung und Vollstreckbarerklärung
– Durchsetzung grenzüberschreitender Geldforderungen
– Arrest-, Betreibungs- und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
– Abwehr unberechtigter Vollstreckungsmaßnahmen
– Sicherung von Ansprüchen vor oder während eines Verfahrens
– strategischer Vorbereitung von Prozessen unter Vollstreckungsgesichtspunkten

Haftungs- und Verkehrsunfälle mit Auslandsbezug

Ich berate bei Haftungsfällen und Verkehrsunfällen mit grenzüberschreitendem Bezug, etwa wenn Unfallort, Wohnsitz der Beteiligten, Versicherer oder Fahrzeuge in unterschiedlichen Staaten angesiedelt sind.

Im Vordergrund stehen dabei insbesondere:

– Prüfung der internationalen Zuständigkeit
– Bestimmung des anwendbaren Rechts
– Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen
– Korrespondenz mit Versicherungen und Gegenparteien
– Prüfung von Haftungsquoten, Beweisfragen und Verjährungsfristen
– gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen in Deutschland oder grenzüberschreitende Verfahrenskoordination

Familien- und Erbrecht mit grenzüberschreitendem Bezug

Bei privaten Lebens- und Vermögensverhältnissen mit Bezug zu mehreren Staaten berate ich zu internationalen Fragestellungen im Familien- und Erbrecht.

Dazu gehören insbesondere:

– Fragen des ehelichen Güterrechts
– Rechtswahl und Zuständigkeit bei internationalen Familienverhältnissen
– erbrechtliche Fragen mit Auslandsbezug
– grenzüberschreitende Vermögens- und Nachlasskonstellationen
– Koordination mit Verfahren oder Beteiligten in Deutschland, der Schweiz und Luxemburg

Auch in diesem Bereich ist eine frühzeitige rechtliche Klärung wichtig, da unterschiedliche Rechtsordnungen zu erheblich abweichenden Ergebnissen führen können.

Löschung ausländischer strafrechtlicher Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister

Ich berate und vertrete bei Anträgen auf Löschung oder Berichtigung von Eintragungen ausländischer strafrechtlicher Verurteilungen im Bundeszentralregister.

Dies umfasst insbesondere die rechtliche Prüfung der Eintragung, die Vorbereitung und Begründung eines Antrags sowie gegebenenfalls die Begleitung eines gerichtlichen Beschwerdeverfahrens. Gerade bei ausländischen Entscheidungen sind die rechtliche Einordnung, die Anforderungen an Nachweise und die Auswirkungen auf berufliche oder persönliche Lebensbereiche besonders sorgfältig zu prüfen.

Mein Beratungsansatz

Ich verbinde juristische Präzision mit einer klaren, wirtschaftlich nachvollziehbaren Beratung. Im Vordergrund steht nicht allein die abstrakte Rechtslage, sondern die Frage, welche Lösung für den Mandanten praktisch sinnvoll, rechtlich tragfähig und wirtschaftlich vertretbar ist.

Ich prüfe daher von Beginn an:

– welche Ansprüche bestehen oder abgewehrt werden können,
– welches Recht voraussichtlich anwendbar ist,
– welches Gericht zuständig sein kann,
– welche Kosten- und Beweisrisiken bestehen,
– wo eine Entscheidung später vollstreckt werden kann und
– ob eine vertragliche, außergerichtliche oder gerichtliche Lösung vorzugswürdig ist.

Mein Angebot richtet sich an Mandanten, die bei komplexen oder grenzüberschreitenden Sachverhalten einen persönlichen Ansprechpartner mit Erfahrung in Deutschland, der Schweiz und Luxemburg suchen.
Abschlüsse und Qualifikationen:
Ich habe sowohl in Frankfurt am Main, als auch in Bern in der Schweiz studiert. Ich verfüge über einen Master of Law der Universität Bern mit Schwerpunkt Privatrecht sowie einen LL.M. der Universität Trier mit Ausrichtung auf internationales Zivilprozessrecht. Ergänzend habe ich das Certificat d’aptitude à la profession d’avocat in Luxemburg erworben. Die Eintragung in die Liste I ist in Vorbereitung. Meine anwaltlichen Qualifikationen umfassen das bernische Anwaltspatent seit 2013, sowie die Zulassung zur deutschen Anwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammer Koblenz am 6. Juli 2026.

Diese Ausbildung und Zulassungssituation ermöglicht mir eine spezialisierte Beratung und Vertretung mit Bezug zu Deutschland, der Schweiz und Luxemburg, insbesondere im Vertragsrecht, internationalen Privat- und Zivilprozessrecht sowie bei grenzüberschreitender Anerkennung und Vollstreckung.
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