Aktuell häufen sich Betrugsversuche, bei denen sich Kriminelle als Behörden ausgeben und falsche Rechnungen versenden. Besonders betroffen sind Unternehmen und Selbstständige. Die Betrugsmaschen sind perfide und wirken auf den ersten Blick täuschend echt. Wir klären Sie über die aktuellen Methoden auf und zeigen, worauf Sie achten sollten.
Betrugsmasche 1: „Verspätungszuschlag“ vom angeblichen Bundeszentralamt für Steuern
In einer weit verbreiteten Betrugsvariante erhalten Unternehmen Schreiben, die vermeintlich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen. Darin wird ein angeblicher Verspätungszuschlag festgesetzt, beispielsweise wegen der verspäteten Abgabe einer Steuererklärung. Zur Zahlung wird eine Bankverbindung angegeben – häufig beginnt die IBAN in diesen Fällen mit „ES“ (Spanien).
Wichtig: Offizielle Zahlungen an deutsche Behörden erfolgen immer auf deutsche Konten (IBAN beginnt mit „DE“). Sobald Sie eine ausländische Bankverbindung sehen, sollten Ihre Alarmglocken schrillen.
Betrugsmasche 2: Fake-Rechnungen wegen Jahresabschluss beim Unternehmensregister
Eine weitere Variante betrifft das Unternehmensregister. Hier erhalten Unternehmen Rechnungen über die bekannten Veröffentlichungsgebühren von 103,50 Euro – ergänzt um zusätzliche "Mahngebühren" oder "Verwaltungsgebühren". Auch in diesen Fällen ist die angegebene IBAN verdächtig und beginnt typischerweise mit „ES“.
Hinweis: Das echte Unternehmensregister verschickt keine Rechnungen per Post oder E-Mail. Die Gebühren für die Offenlegung von Jahresabschlüssen werden ausschließlich über das gemeinsame Registerportal der Länder abgewickelt.
So schützen Sie sich
- Prüfen Sie die Bankverbindung: Zahlungen an deutsche Behörden erfolgen auf deutsche Konten (IBAN „DE“).
- Misstrauen Sie bei Mahnungen: Behörden verschicken üblicherweise keine Rechnungen in der Form von Mahnschreiben.
- Vergleichen Sie Absender und Formulierungen: Offizielle Schreiben sind klar und formell gehalten, ohne Druck oder Drohungen.
- Zahlen Sie nicht vorschnell: Im Zweifel holen Sie eine zweite Meinung ein, bevor Sie Überweisungen tätigen.
Unser Tipp: Bei Unsicherheit Beratung einholen
Sollten Sie eine zweifelhafte Rechnung erhalten, zögern Sie nicht, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Wir von yourXpert unterstützen Sie gerne bei der Prüfung verdächtiger Schreiben und helfen Ihnen, teure Fehler zu vermeiden.