Sie haben Ihren Rentenbescheid oder Ihre Rentenauskunft bekommen ?

Sie sind sich nicht sicher, ob die Rentenhöhe stimmt, stellen sich die Frage: "Mehr bekomme ich nicht, sind denn alle meine Zeiten richtig gespeichert ?" 

Dann sollten Sie über eine Prüfung Ihrer Rentenauskunft/Rentenbescheides nachdenken.

Wenn Sie dies wollen, so sollten Sie zuerst den zu überprüfenden Bescheid hochladen. Dieser kann anhand der gespeicherten Daten überprüft werden. Sollten sich aus meiner Sicht Fragen wegen einiger Zeiträume ergeben, würde ich Kontakt aufnehmen. 

Sollten Sie eine Tiefenprüfung wünschen, müssten Sie mir bitte alle versicherungsrechtlichen Unterlagen (Entgeltbescheinigungen, Krankheitsbescheinigungen, Bescheinigungen über den Bezug von Arbeitslosengeld, Übergangsgeld, etc) zur Verfügung stellen. Diese könnten Sie hochladen, per Post oder Fax versenden. Ich unterliege der Schweigepflicht und dem Datenschutz. 

Sollten noch weitere Unterlagen benötigt werden (.z.B. ein durchgeführter Versorgungsausgleich, eine Nachversicherung oder die Zugehörigkeit zu einem Sonder- und/oder Zusatzversorgungssystem der ehemaligen DDR, oder Zeiten im Ausland) würde ich mich bei Ihnen melden.

Rentenberater sind gerichtlich zugelassen und dürfen u.a  auf den Gebieten der gesetzlichen Renten-, Kranken, Unfall- und Pflegeversicherung ähnlich wie Anwälte tätig werden. Der Begriff des Rentenberaters ist geschützt und nur wer ggü. der zulassenden Behörde seine theoretische und praktische Sachkunde nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nachgewiesen und in das Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist, darf diese Bezeichnung führen.