Sie können bei Ihrer Scheidung sehr viele Kosten sparen, indem Sie Ihre Scheidung ganz ohne Anwaltsbesuch online einleiten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie und Ihr Ehepartner über alle sog. "Scheidungsfolgen" einig sind, nämlich über eine etwaige Vermögensaufteilung, die Verteilung des Hausrats, die Rechtsverhältnisse bzgl. der Ehewohnung, Ehegatten- und Kindesunterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht für minderjährige Kinder.

In diesem Fall empfiehlt sich eine sog. Onlinescheidung - auch Scheidung online genannt. Sie benötigen hierzu nur eine*n Anwalt/Anwältin, der oder die für Sie den Scheidungsantrag bei Gericht einreicht.

Die erforderlichen Informationen und Unterlagen (Ihre persönlichen Daten, Scheidungsvollmacht, Heiratsurkunde, evtl. Notarvertrag) übersenden Sie einfach per E-Mail. Die Kommunikation erfolgt ebenfalls per E-Mail und Telefon. Der andere Ehepartner benötigt in so einem Fall keinen eigenen Anwalt. Sie sparen also schon dadurch viel Geld, dass Sie auf einen zweiten Anwalt verzichten können. Daneben sparen Sie sich auch die Zeit für den Anwaltsbesuch.

Ganz entscheidend ist aber, dass der Verfahrenswert solch einer einvernehmlichen Scheidung sehr viel niedriger ist als bei einer sog. streitigen Scheidung. Es wird ja über nichts gestritten, was normalerweise die Kosten einer Scheidung (Anwalts- und Gerichtskosten) in die Höhe treibt. Ich beantrage bei einer Onlinescheidung stets noch eine weitere Reduzierung des Verfahrenswertes durch das Gericht um mindestens 25 %, wodurch die Kosten noch weiter gesenkt werden können, wenn das Gericht diesem Antrag stattgibt.

Natürlich verkürzt sich auch die Dauer des Scheidungsverfahrens ganz erheblich, wenn Sie sich über alles einig sind!

Selbst wenn es in Ihrem Fall einiges zu regeln gibt (z. B. Vermögensaufteilung, Ehegatten- und Kindesunterhalt), können Sie von der kostengünstigen und bequemen Onlinescheidung profitieren, indem Sie die zu regelnden Punkte in einem Notarvertrag festhalten, anstatt sich im Gerichtsverfahren mithilfe von 2 Anwälten hierüber zu streiten. Dies ist immer die teuerste, langwierigste und nervenaufreibendste Scheidungsvariante!

Die kostengünstige Onlinescheidung eignet sich also im Grunde für jede Scheidung, wenn es Ihnen gelingt, sich außergerichtlich über alles zu einigen!

Es ist auch nicht in jedem Fall erforderlich, einen Notarvertrag zu schließen. Viele Dinge können Sie auch formlos regeln. Das ist vor allem dann der Fall, wenn keine Vermögensaufteilung erforderlich ist und ohnehin keine Unterhaltsansprüche in Betracht kommen. Bei einer Kurzehe (bis 3 Jahre) unterbleibt auch der gesetzliche Versorgungsausgleich (=Aufteilung der Rentenanwartschaften), ohne dass hierfür ein notarieller Verzicht erforderlich ist.

Zum Scheidungstermin müssen beide Ehepartner persönlich erscheinen, wenn dies nicht ausnahmsweise für einen oder beide - z. B. wegen eines weiten Anfahrtsweges - unzumutbar erscheint.

Der Scheidungsbeschluss wird in der Regel noch am selben Tag erlassen. Er wird sofort rechtskräftig, wenn Sie beide auf Rechtsmittel verzichten (wofür Sie einen zweiten Anwalt brauchen). Anderenfalls tritt die Rechtskraft 1 Monat nach Zustellung des schriftlichen Scheidungsbeschlusses ein.

Weitere Einzelheiten finden Sie unter www.kunert-rechtsberatung.de