Was bisher gängige Praxis war, ist nun von mehreren Gerichten untersagt worden:

Flugzeiten seinen danach fester Vertragsbestandteil und daher grundsätzlich keineswegs unverbindlich. Allenfalls berechtigte Gründe könnten zu einer Änderung führen. Zudem müsse rechtzeitig auf Änderungen hingewiesen werden. Schließlich werde damit auch geworben, was die Flugzeiten angeht.

Diese betrifft nicht nur Fluggesellschaften, sondern auch Reiseveranstalter, wenn der Reisende ein Pauschalreise mit Flug gebucht hat.

Reisende sollte daher bei Flugzeitänderungen hellhörig werden und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen prüfen.

Letztlich dürfte damit auch vermehrt eine Reisepreisminderung in Betracht kommen, was aber noch abzuwarten ist.
Dieses sollte daher gleichfalls geprüft werden.

Hier die einzelnen Entscheidungen, die allerdings noch nicht rechtskräftig sind.

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 07. 02.2013 - 11 U 82/12 (TUI)
Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Urteil vom 28.02.2013 - 16 U 86/12 (British Airways)
Kammergericht Berlin, Urteil vom 18.01.2012 - 36 U 166/11 (easyJet)