Schon am 16. Juli 2015 gab die Finanzaufsicht BaFin der Alphapool GmbH die Abwicklung des unerlaubt betrieben Einlagengeschäfts auf. Am 23. September 2015 hat das Amtsgericht Leipzig das Insolvenzverfahren über die Alphapool GmbH eröffnet (Az.: 403 IN 840/15).

Nach Einschätzung der Kanzlei Kreutzer ist die Insolvenz der Alphapool GmbH für die Anleger besonders bitter. Denn nach dem Abwicklungsbescheid der BaFin hätte das Unternehmen die eingenommenen Gelder an die Anleger unverzüglich zurückzahlen müssen. Das ist nun nicht mehr möglich. Im Insolvenzverfahren ist nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreicht, um die Forderungen aller Gläubiger vollständig zu bedienen.

Die Alphapool GmbH kaufte Anlegern bestehende Forderungen aus Kapitallebensversicherungen und Bausparverträgen ab. Nach oder über mehrere Jahre verteilt, sollten die Anleger dafür entsprechende Zahlungen erhalten. Die BaFin sah hierin ein Einlagengeschäft für das die Alphapool GmbH nicht die notwendige Erlaubnis hatte und ordnete daher die Abwicklung an.

Nachdem das Unternehmen inzwischen insolvent ist, stehen die Anleger ohne Lebensversicherung bzw. Bausparvertrag da und gleichzeitig ist wahrscheinlich ein Großteil ihres Geldes „verbrannt“. Daher geht es für die Anleger nun darum, den finanziellen Schaden zu minimieren. Dazu müssen die Forderungen im Insolvenzverfahren beim Insolvenzverwalter form- und fristgerecht angemeldet werden. Gleichzeitig können aber auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Da die Alphapool GmbH offensichtlich nicht die nötige Erlaubnis für ihr Einlagengeschäft hatte, können sich die Ansprüche direkt gegen die Unternehmensverantwortlichen richten. In Betracht kommen auch Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater, falls diese ihre Beratungspflicht verletzt haben. So hätten sie im Beratungsgespräch über die Risiken der Geldanlage aufklären und auch das Geschäftsmodell auf seine Plausibilität hin prüfen müssen. Dies geschah regelmäßig nicht, so dass weder eine anlagegerechter noch eine anlegergerechte Beratung vorgelegen haben könnte. Daher sind die Schadenersatzforderungen wegen Verletzung der Sorgfalts- und Aufklärungspflichten des Beratervertrages in jedem Einzelfall anwaltlich zu prüfen.

Nordcapital Offshore Fonds in Not – Handlungsmöglichkeiten der Anleger

Die niedrigen Ölpreise erfreuen die Verbraucher. Die Nordcapital Offshore Fonds geraten durch den Ölpreisverfall offenbar in Schwierigkeiten. Denn die Fondsgesellschaften investierten in Schiffe, die zur Versorgung bzw. Positionierung von Öl-Plattformen dienen.

Inzwischen sind mehrere Schiffe der Nordcapital Offshore Fonds beschäftigungslos. Daher wurden die Anleger der Nordcapital Offshore Fonds 1 und 5 schon aufgefordert, einen Vorratsbeschluss zum Verkauf der Schiffe zu fassen.

Der 2007 aufgelegte Nordcapital Offshore Fonds 1 investierte in die drei Plattformversorgungsschiffe MS E.R. Kristiansand, MS E.R. Bergen und MS E.R. Arendal. Die beiden Letztgenannten sind derzeit ohne Beschäftigung. Das könnte sich auf die Liquidität der Fondsgesellschaft auswirken. Unterm Strich könnte sogar die Insolvenz stehen, wird unter Berufung auf Informationen von Nordcapital befürchtet.

Nicht viel anders sieht es im Nordcapital Offshore Fonds 5 aus. Auch hier ist der Chartervertrag für das Fondsschiff AHTS MS E.R. Luisa ausgelaufen. Auch hier sollten die Anleger einen Vorratsbeschluss zum Verkauf des Schiffes treffen. Für den Nordcapital Offshore Fonds 4 wird derzeit offenbar ein Liquiditätssicherungskonzept entwickelt. Bei den Offshore Fonds 2 und 3 gebe es derzeit noch keine Liquiditätsprobleme.

Für die Anleger der Nordcapital Offshore Fonds, insbesondere der Fonds 1 und 5, kann die Situation kritisch werden. Finanzielle Verluste sind zu befürchten. Schon die Vergangenheit zeigte, dass Schiffsfonds im starken Maß von der globalen konjunkturellen Lage abhängig sind. In Folge der Finanzkrise 2008 gerieten etliche Schiffsfonds in eine wirtschaftliche Schieflage und nicht wenige strandeten in der Insolvenz. Für die Anleger war das in der Regel mit hohen Verlusten verbunden. Daher empfiehlt die Kanzlei Kreutzer aus München den Anlegern der Nordcapital Offshore Fonds rechtzeitig ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen.

Daher gibt die Kanzlei Kreutzer folgende rechtliche Einschätzung ab: Auch wenn Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen oftmals als sichere Geldanlage angepriesen wurden, haben die vergangenen Jahre mehr als deutlich gezeigt, dass dem nicht so ist. Schiffsfonds sind großen Risiken ausgesetzt. Da die Anleger in aller Regel unternehmerischen Beteiligungen erwerben, stehen sie damit auch im Risiko. Am Ende kann für sie der Totalverlust der Einlage drohen. Allerdings hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Ist dies nicht geschehen oder hat die Bank ihre Rückvergütungen für die Vermittlung (Kick-Backs) verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Es ist daher zu empfehlen die Schadenersatzansprüche in jedem Einzelfall anwaltlich prüfen zu lassen.