Zwangsvollstreckung
Fragestellung
Sehr geehrte Frau True-Bohlen,
aus gewerblicher Tätigkeit hat die National Bank Essen eine Forderung in Höhe von 31.000,-- €
(Saldo Girokonto) gegen mich, Nunmehr ergeht Bescheid an meine Ehefrau als Drittschulner
aufgrund des gemeinsamen Grundbesitzes (EFH, Verkehrswert 250.000,-- €, Restschuld Hypothek 98.000,-- €, je zur Hälfte den Eheleuten gehörend) Meine Frau muss bis zum 31.7.2020 Stellung
nehmen. Was ist zu tin ? Ratenzahlung anbieten ? Gibt es andere Möglichkeiten.
Gerne führe ich auch ein honorarpflichtiges Gespräch mit Ihnen. Tel. 02433 5258400
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
gegen Ihre Ehefrau besteht – so verstehe ich Ihre Schilderung – kein Anspruch und auch kein Titel.
Dann aber ist die Zwangsvollstreckung in den Grundstücksteil so nicht statthaft. Es wäre vielmehr ein Vollstreckungstitel gegen beide Eheleute Notwendig (OLG München, Beschluss vom 18.10.2012, Az.: 34 Wx 320/12).
Möglich wäre allenfalls die Beantragung einer Teilungsversteigerung oder aber die Pfändung von Taschengeld, falls Sie ohne Erwerbstätigkeit sind, Ihre Frau aber verdient. Dann gäbe es einen Taschengeldanspruch, der gepfändet werden kann.
Daher ist so nicht ersichtlich, was gegen Ihre Ehefrau als Drittschuldnerin gepfändet werden soll. Vielleicht laden Sie den Bescheid einmal hoch.
Ansonsten sollte Ihre Frau erklären, dass Sie die Ansprüche gegen sie nicht anerkennt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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Sie haben natürlich Recht, es geht um die Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft. Den Schriftsatz habe ich hochgeladen.
Mit freundlichen Grüssen
Joachim Meyer
gerne würde ich Sie respektive meine Frau mandatieren den weiteren Schriftwechsel mit
der National-Bank zu führen. Sicherlich muss vorher noch einiges möglichst telefonisch erläutert werden. Erbitte Ihr Angebot.
Mit freundlichen Grüssen
Joachim Meyer