Werbeprämie mit geworbenem Kollegen teilen
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Christiansen,
ich habe im März angefangen bei einem Unternehmen als Angestellter zu arbeiten und wurde von einem Angestellten dieses Unternehmens geworben. Dafür hat der Kollege eine Werbeprämie in Höhe von 2.500€ brutto erhalten und ca. 1.200€ überweisen bekommen. Wir haben vereinbart, dass wir uns diese Werbeprämie teilen.
Wie kann man das steuerrechtlich korrekt durchführen?
Mit freundlichen Grüßen
M. S.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert!
Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten.
Grundsätzlich unterliegen die Einkünfte aus (gelegentlichen) Vermittlungen (hier: Eigenvermittlung) der Einkommensteuer, sofern diese den Betrag von 256 Euro p.a. überschreiten (§ 22 Nr. 3 EStG). Sie müssten daher über den Betrag eine Rechnung an Ihren Kollegen erstellen und diesen Betrag dann im Rahmen der Einkommensteuererkärung des Zuflusses (ggfs. also erst im Jahr 2020) in der Anlage SO in Zeile 8 ("Einnahmen aus...") eintragen. Der Kollege kann dann diese Rechnung im Rahmen seiner Werbungskosten geltend machen. Er sollte allerdings den Sachverhalt gegenüber dem Finanzamt deutlich klar stellen, da ich annehme, dass der Betrag von 2500 EUR über seine Gehaltsabrechnung abgerechnet wurde.
Sofern Sie nicht aufgrund andere Umstände umsatzsteuerpflichtig sind (z.B. durch den Betrieb einer PV-Anlage) können Sie den Betrag mit Verweis auf § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) ohne Umsatzsteuer abrechnen.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen über die Kommentarfunktion ein.
Ansonsten freue ich mich über eine positive Bewertung, wenn Sie mit meiner Beratung zufrieden waren. Auf diesem Weg wünsche ich Ihnen alles Gute für 2020 und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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Kann ich in der Einkommensteuererklärung von den 1.250€ den Freibetrag in Höhe von 256€ abziehen und nur 994€ angeben oder müssen die 1.250€ voll angegeben werden?
es handelt sich leider nur um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Daher wären dann die vollen 1250€ anzugeben.
Viele Grüße!
Knut Christiansen