Vorherige Kautionen beim Vermieter
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgenes Anliegen.
Unsere Vermieter haben alte Kautionen bisher
nicht zurückgezahlt.
Es ist ein kleines 2-Familienhaus, was
renovierungsbedürftig ist.
1991 zogen wir ein, und zahlten
3 MM a 530 DM, also 1.590 DM
1995 übernahmen wir auch das EG,
der Vertrag lief bis 2000, und wurde
auf 2005 verlängert.
1995 zahlten wir 3 MM a 810 DM, also 2430 DM.
2003 wurde das Haus komplett übernommen. Dafür 3 MM 790 Euro, also 2.370 Euro.
Für das Jahr 2016 gibt es Mietschulden.
die wegen Todesfall eingetreten sind.
Zum Dezember 2019 wurde vom Vermieter fristgerecht gekündigt.
Meine Frage:
Muss der Vermieter die alten Kautionen überweisen?
Sind die Schulden nur von der aktuellen, letzten Kaution aufzufangen?
Einen Titel gibt es nicht.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Guten Tag,
mein Name ist Rechtsanwalt Schulte. Der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
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Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Herr Schulte hat eine angenehme und ruhige Stimme, die eine Nervosität dämpfen hilft.
Herr Schulte geht auf Fragen ein, und beantwortet diese verständlich.
Ob ich Herrn Schulte empfehle? Absolut.
Vielen Dank nochmals :)
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
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