Vertragstext
Fragestellung
Ich habe eine Steuerkanzlei für die Durchführung von Einsprüchen bei 4 Firmen beim Finanzamt beauftragt beim ersten Termin hat mir die Dame mitgeteilt das ich mit ca 6000€ kosten rechnen muss und wenn es zu Klage kommt erhöht sich das ganze auf den Streitwert das bedeutet 17000€ Kosten die Schreiben an das Finanzamt gingen raus (hoffe ich ) bei 2 Firmen kam eine Ablehnung und das Finanzamt droht mit Vollstreckung darauf hin bin ich davon ausgegangen das Klage eingereicht wird dies ist bis heute nicht passiert . Wie ich mittlerweile erfahren habe gibt es Fristen für eine Klage diese ist bald vorbei . Und nun die größte Überraschung die Kanzlei möchte von mir ca 75000€ Honorar .Ich habe 15Tage nach Vollmacht 4 gleiche Verträge zugesandt bekommen die ich dringend zurück senden soll das habe ich getan ohne genau dies mir anzuschauen es standen verschiedene Stundensätze drin was muss ich in beiden Fällen tun ich benötige einen guten Rechtsanwalt
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Antwort von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach Ihrem Sachvortrag ist ein Honorar in der Größenordnung von TEUR 75 nicht nachvollziehbar.
Da Sie aber vier "Verträge" (Stundenhonorarvereinbarungen) unterschrieben haben, bei denen Sie nicht so genau hingeschaut haben, ist es naheliegend, dass sich das o.g. Honorar auf die Grundlage der Honorarvereinbarungen stützt.
Ohne Inaugenscheinnahme dieser Unterlagen, kann ich aber keine rechtliche Bewertung vornehmen.
Wenn Sie eine anwaltliche Vertretung wünschen, so müssten Sie mir dies signalisieren. Ich kann von hier aus leider auch nicht ohne Einsicht in die Vertragsdokumente beurteilen, was in den von genannten beiden Fällen zu unternehmen ist.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar geblieben ist, damit Sie hier zufrieden aus der Beratung gehen.
Einer positiven Bewertung sehe ich entgehen.
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
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Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker