Vertrag widerrufen
Fragestellung
Hallo
Habe über das Internet von einem Angebot für eine Gleitsichtbrille von Brillen.de für 229 EURO gelesen und meine Daten im Formular eingetragen. Ich wurde danach angerufen und es wurde ein Termin mit einem Partneroptiker vereinbart.
Der Termin fand am 29.04.2015 statt. Die Brille kostete mir danach mit Extras 594 Euro.
Ich habe dort einen Zettel mit meinen Daten für die Brille und deren Bestellung unterschrieben und habe für die Bestellung keinen Nachweis vom Optiker bekommen.Der versicherte mir, das der Vertrag nicht mit Ihm sondern direkt mit Brillen. de zustande kommt.
Nach Überlegungen und Recherchen im Internet stellte ich fest, das die Brille doch nicht so günstig ist und ich ein solches Modell bei anderen Optikern wesentlich günstiger bekomme.
Also habe ich meinen Vertrag per Mail am 06.05.2015 bei Brillen.de widerrufen. Da ich keinen Nachweis der Bestellung erhalten habe, konnte ich für die Zuordnung nur meine Adresse und den Optiker angeben.
Antwort von Brillen.de erhielt ich am 11.05.2015 nachdem ich schon am 08.05.2015 die Rechnung für die Brille bekommen hatte und meinen Widerruf mit Hilfe der Rechnungsnummer am 10.05.2015 wiederholt habe.
Man teilte mir mit, das ein Widerruf oder eine Stornierung nur bis max. 2 Stunden nach Eingang möglich wäre. Laut deren AGBs kann ich aber innerhalb 14 Tage widerrufen. Die Brille habe ich übrigens immer noch nicht. Angeblich befindet sich diese noch auf dem Versandweg oder der Partneroptiker hat sich noch nicht gemeldet.
Was kann ich jetzt tun? Muss ich die Brille jetzt wirklich nehmen? Ein Widerruf ist laut Brillen.de nicht möglich.
Mit freundlichen Grüssen
Frank Schoenemann
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Antwort von Rechtsanwalt Johannes Kromer
Lieber Ratsuchender,
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider sehe ich hier in der Tat kein Widerrufsrecht. Die Begründung hierfür findet sich in § 312g Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB. Es besteht kein Widerrufsrecht, bei Waren die „eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind“
Zwar ist mir keine Rechtsprechung darüber bekannt, dass dies bei Brillen bereits obergerichtlich entschieden ist, allerdings spricht doch sehr viel dafür. Da die Brillengläser ja gerade individuell auf Ihre Stärke und Ihr gewähltes Brillengestell angepasst sind, handelt es sich um eine „Maßanfertigung.“
Dies geht übrigens auch aus den AGB von brillen.de ausdrücklich hervor, siehe § 7 Abs. 3 der AGB. Dort wird jedoch auch auf die Zufriedenheitsgarantie verwiesen. Ggf. wäre dies für Sie noch eine Möglichkeit zur Schadensminderung. Sie könnten die Brille gegen eine günstigere Brille eintauschen, vgl https://www.brillen.de/rueckgabe-umtausch
Es tut mir leid, dass ich Ihnen hier keine für Sie positivere Antwort übermitteln kann.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Kromer
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Kromer
Tannenweg 17
72654 Neckartenzlingen
Tel. 07127 349 - 1208
Fax 07127 349 - 8731
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