Vermietung halber Eigentumswohnungsanteil an Ehefrau am Arbeitsort
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Fragestellung
Wir haben die Eigentumswohnung, in der ich seit ca 14 Jahren am Arbeitsort ( Bayern) wohne gemeinsam gekauft. Ich habe die doppelte Haushaltsführung in Bayern. Mein Mann ( wohnhaft in Brandenburg) könnte mir seinen Anteil vermieten. Die Wohnung ist 57 m2 groß. Wie hoch können wir das ansetzen wegen der 66% ortsüblichen Miete, über die man ansetzen muss. Durchschnittliche Kaltmiete ca 8.00 € und 2,27 € warm pro Quadratmeter in diesem Ort.
Ich habe deshalb gedacht 57x8=456:2= 228 Kaltmiete. Den warmen Anteil kann ich ja über die doppelte Haushaltsführung absetzen( weil verbrauchsabhängig) Die festen Nebenkosten ( nicht umlage fähigen Kosten müsste ich noch auf die 228 draufrechnen , aber nur zu 50% . Ist das so richtig? Bei der Einkommensteuer könnte ich die nicht umlagefähigen Kosten dann wieder als Ausgabe bei meinen Mann , bei Vermietung und Verpachtung ansetzen. Geht das so oder reicht die 50% Kaltmiete von 228 Euro?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Herzliche Grüße
B. M.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von yourXpert!
Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Grundsätzlich muss die vereinbarte Kaltmiete mind. 66% betragen, damit das Mietverhältnis als voll entgeltlich anerkannt wird. Ansonsten würden Werbungskosten auch nur anteilig als Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Wenn die orstübliche Kaltmiete also 8 EUR/qm beträgt, so müssten Sie mind. 5,28 EUR/qm berechnen, damit Sie die vollen Werbungskosten geltend machen können. Empfehlenswert ist, wenn die 66%-Grenze nicht voll ausgereizt wird, damit ein wenig Puffer vorhanden ist. Weiterhin muss die ortsübliche Kaltmiete regelmäßig überprüft werden. Bei einer Wohnungsgröße von 57qm müssten Sie also mind. 57qm x 5,28 EUR/qm : 2 = 150,48 EUR für die halbe Wohnung berechnen. Ich würde eher dazu raten, mal von ca. 5,50 EUR - 6,00 EUR auszugehen, so dass dann für die halbe Wohnung eine Kaltmiete von 156,75 EUR - 171,00 EUR anzusetzen wäre. Die Betriebskosten wären zur Hälfte auf die Kaltmiete drauf zu schlagen (die andere Hälfte können Sie ja als Eigentümerin ebenfalls im Rahmen der doppelten Haushaltsführung absetzen). Nebenkosten können Sie neben der Miete ja ebenfalls im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abziehen. Die nicht umlagefähigen Kosten, z.B. Kosten der Verwaltung, wären dann zur Hälfte als Werbungskosten bei Ihrem Mann in der Anlage V abziehbar.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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